Abschnitt C7.3 - Sichern der Einsatzstelle durch Licht
Sichern der Einsatzstelle durch Licht - Grundregeln für den Aufbau der Einsatzstellenbeleuchtung
- 1.
Ausgedehnte Einsatzstellen erfordern eine großflächige Ausleuchtung.
- 2.
Zur Flächenausleuchtung eignen sich insbesondere Halogen-Flutlichtstrahler.
- 3.
Lichtquellen zur Vermeidung von Blendwirkungen und Schattenbildung möglichst hoch anordnen, z.B. mittels Teleskopstativ oder ausfahrbarem Lichtmast am Fahrzeug.
- 4.
Voneinander unabhängige Lichtquellen möglichst im Winkel zueinander anordnen.
- 5.
Mit Wechselstrom zu versorgende Beleuchtungsmittel an Einsatzstellen nur netzunabhängig über tragbare oder in Fahrzeuge eingebaute Stromerzeuger betreiben.
- 6.
Müssen Beleuchtungsmittel im Einzelfall an ortsfeste, fremde Netze zur Stromversorgung angeschlossen werden, sind besondere Schutzschaltgeräte zwischen Steckdose und Verbraucher zu schalten, z.B. Personenschutzstecker nach DIN VDE 0661.
- 7.
Explosionsgeschützte Beleuchtungsmittel immer dann einsetzen, wenn bereits der Verdacht auf explosionsfähige Gas- oder Staub-Luft-Gemische besteht. Bei Flutlichtstrahlern ist die Erhitzung der Schutzscheibe zu berücksichtigen.
- 8.
Leitungstrommeln und Geräteanschlussleitungen zum Schutz gegen Erwärmung ganz abwickeln.
- 9.
Dreibein-Teleskopstative zur Aufnahme von Beleuchtungsmitteln standsicher aufstellen und ggf. mit Abspannseilen gegen Umfallen sichern. Leitungen so verlegen, dass keine Stolperstellen entstehen und die Standsicherheit nicht beeinträchtigt wird.
- 10.
Feuerwehrfahrzeuge dürfen mit ausgefahrenem Lichtmast nicht bewegt werden.