DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C7.3 -  bgi-8651_bild06.jpg  Sichern der Einsatzstelle durch Licht

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bgi-8651_bild06.jpgSichern der Einsatzstelle durch Licht - Grundregeln für den Aufbau der Einsatzstellenbeleuchtung

  1. 1.

    Ausgedehnte Einsatzstellen erfordern eine großflächige Ausleuchtung.

  2. 2.

    Zur Flächenausleuchtung eignen sich insbesondere Halogen-Flutlichtstrahler.

  3. 3.

    Lichtquellen zur Vermeidung von Blendwirkungen und Schattenbildung möglichst hoch anordnen, z.B. mittels Teleskopstativ oder ausfahrbarem Lichtmast am Fahrzeug.

  4. 4.

    Voneinander unabhängige Lichtquellen möglichst im Winkel zueinander anordnen.

  5. 5.

    Mit Wechselstrom zu versorgende Beleuchtungsmittel an Einsatzstellen nur netzunabhängig über tragbare oder in Fahrzeuge eingebaute Stromerzeuger betreiben.

  6. 6.

    Müssen Beleuchtungsmittel im Einzelfall an ortsfeste, fremde Netze zur Stromversorgung angeschlossen werden, sind besondere Schutzschaltgeräte zwischen Steckdose und Verbraucher zu schalten, z.B. Personenschutzstecker nach DIN VDE 0661.

  7. 7.

    Explosionsgeschützte Beleuchtungsmittel immer dann einsetzen, wenn bereits der Verdacht auf explosionsfähige Gas- oder Staub-Luft-Gemische besteht. Bei Flutlichtstrahlern ist die Erhitzung der Schutzscheibe zu berücksichtigen.

  8. 8.

    Leitungstrommeln und Geräteanschlussleitungen zum Schutz gegen Erwärmung ganz abwickeln.

  9. 9.

    Dreibein-Teleskopstative zur Aufnahme von Beleuchtungsmitteln standsicher aufstellen und ggf. mit Abspannseilen gegen Umfallen sichern. Leitungen so verlegen, dass keine Stolperstellen entstehen und die Standsicherheit nicht beeinträchtigt wird.

  10. 10.

    Feuerwehrfahrzeuge dürfen mit ausgefahrenem Lichtmast nicht bewegt werden.