Abschnitt C6.5 - Sicherungsmittel
Warndreiecke und Warnleuchten sind zur Sicherung von Einsatzstellen im Verkehrsraum nicht ausreichend.
Zur Durchführung geeigneter Warn- oder Absperrmaßnahmen müssen zusätzliche Sicherungsmittel Teil der feuerwehrtechnischen Beladung von Feuerwehrfahrzeugen sein, z.B.:
Verkehrsleitkegel,
Warnleuchten,
Warnflaggen,
Verkehrszeichen.
Zum Sperren von Fahrspuren sind Verkehrsleitkegel in Verbindung mit Warnleuchten zu verwenden.
Sperrung einer Fahrspur mit Verkehrsleitkegeln und Warnleuchten