DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C6.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Warn- und Absperrmaßnahmen

  • Einsatzstellen im Verkehrsraum sind sofort durch Absperr- oder Warnmaßnahmen zu sichern.

  • Maßnahmen der Verkehrslenkung sind grundsätzlich Aufgabe der Polizei.

  • Der Abstand bzw. Beginn von Sicherungsmaßnahmen muss die mögliche Höchstgeschwindigkeit herannahender Fahrzeuge berücksichtigen.

  • Auf Straßen mit Gegenverkehr muss immer nach beiden Seiten gesichert werden.

  • An Einsatzstellen im Verkehrsraum ist Warnkleidung zu benutzen.

  • Einsatzstellen sind bei nicht ausreichendem Tageslicht zu beleuchten.

  • Selbst ausreichend gesicherte Einsatzstellen sind bei fließendem Verkehr nicht zwangsläufig unfallsicher. Einsatzfahrzeuge deshalb möglichst so aufstellen, dass die Einsatzstelle vor fließendem Verkehr und Folgeunfällen weitestgehend abgeschirmt wird.