DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C4.6 - Umgang mit Vergaserkraftstoffen

  • Vergaserkraftstoffe enthalten z.B. den Gefahrstoff Benzol und können bei unsachgemäßer Verwendung Gesundheitsschäden bewirken.

  • Das Einatmen von Kraftstoffdämpfen möglichst vermeiden.

  • Mit Vergaserkraftstoff keine Hände waschen, keine Teile entfetten oder reinigen und keine Kleidungsstücke säubern.

  • Mit Kraftstoff getränkte Bekleidung sofort ablegen.

  • Durch Kraftstoff benetzte oder bespritzte Hautstellen mit viel Wasser abspülen.

  • Beim Betanken mit oder Umfüllen von Kraftstoffen dürfen keine Zündquellen vorhanden sein.

  • Kraftstoffbehälter nur bei abgestelltem Motor betanken.

  • Verschüttete Kraftstoffmengen sofort aufnehmen und entfernen.

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Kraftstoffbehälter nur bei abgestelltem Motor und mit Trichter oder Einfüllstutzen betanken.

bgi-8651_bild06.jpgGrundregeln für den sicheren Betrieb von Motoren

  1. 1.

    Dieselmotoren von abgestellten Fahrzeugen erst unmittelbar vor Ausfahrt aus dem Stellplatzbereich anlassen.

  2. 2.

    Vollgas beim Starten und starkes Beschleunigen beim Anfahren vermeiden.

  3. 3.

    Beim Standbetrieb von Verbrennungsmotoren im Freien Abgasschläuche zur Ableitung der entstehenden Abgase verwenden.

  4. 4.

    Abgasschläuche so verlegen, dass die austretenden Abgase nicht auf Personen gerichtet sind. Windrichtung beachten.

  5. 5.

    Beim Kurbelstart von Motoren die Andrehkurbel nicht mit dem Daumen umfassen, sondern den Daumen neben den Zeigefinger legen.

  6. 6.

    Das Startseil von Reversier-Starteinrichtungen am Handgriff herausziehen bis Kompression spürbar ist. Dann das Seil kräftig herausziehen und langsam zurückführen. Beim Starten sicheren Stand einnehmen.

  7. 7.

    Lärmgefährdung besteht für Maschinisten insbesondere an Pumpenbedienständen und Tragkraftspritzen.

    • In Abhängigkeit der Lärmintensität und Aufenthaltsdauer im Lärmbereich müssen Gehörschützer benutzt werden, z.B. Kapselgehörschützer oder Gehörschutzstöpsel.

    • Die an Einsatzstellen erforderliche Verständigung durch Zuruf oder Handfunksprechgeräte wird durch das Tragen von Gehörschützern nur gering beeinträchtigt.

  8. 8.

    Vergaserkraftstoffe enthalten z.B. den Gefahrstoff Benzol und können bei unsachgemäßer Verwendung Gesundheitsschäden bewirken.

    • Das Einatmen von Kraftstoffdämpfen deshalb möglichst vermeiden.

    • Mit Vergaserkraftstoff keine Hände waschen, keine Teile entfetten oder reinigen und keine Kleidungsstücke säubern.

    • Mit Kraftstoff getränkte Bekleidung sofort ablegen.

    • Durch Kraftstoff benetzte oder bespritzte Hautstellen mit viel Wasser abspülen.

  9. 9.

    Beim Betanken mit oder Umfüllen von Kraftstoffen dürfen keine Zündquellen vorhanden sein. Kraftstoffbehälter deshalb nur bei abgestelltem Motor betanken.

  10. 10.

    Verschüttete Kraftstoffmengen sofort aufnehmen und entfernen.