DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C4 - C4 Sicherer Betrieb von Motoren

Auch modernste Motoren ändern nichts daran: Motoren produzieren Abgase, müssen gestartet werden, verbrauchen Kraftstoffe, haben heiße Teile und verursachen Lärm.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für den sicheren Betrieb von Motoren.

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"Dicke Luft" im Feuerwehrhaus

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Beim Anwerfen der Tragkraftspritze von der zurückschlagenden Andrehkurbel getroffen worden.

  • Durch Einatmen von Motorabgasen kam es zu Atembeschwerden.

  • Beim Anfassen des heißen Abgasschlauches hat sich der Feuerwehrmann Verbrennungen an der Hand zugezogen.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen beim Betrieb mit Verbrennungsmotoren insbesondere durch

  • Abgase von Motoren,

    • wenn in geschlossenen Räumen keine Lüftungsmaßnahmen durchgeführt werden oder Abgase nicht abgesaugt werden,

    • wenn im Standbetrieb von Motoren keine Abgasschläuche verwendet werden,

  • Einatmen von Kraftstoffdämpfen, z.B. beim Betanken,

  • Brand- und Explosionsgefahr, wenn Kraftstoff verschüttet wird,

  • Kurbelrückschläge beim Anwerfen von Motoren,

  • heiße Oberflächen von Motoren und Abgasschläuchen,

  • den Betriebslärm von Motoren im Standbetrieb.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziele:

  • Verbrennungsmotoren sind so zu betreiben, dass Feuerwehrangehörige durch Abgase nicht gefährdet werden.

  • Werden Verbrennungsmotoren von Hand angeworfen, ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Feuerwehrangehörige durch Kurbelrückschlag nicht gefährdet werden.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)

  • UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)

  • UVV "Fahrzeuge" (BGV/GUV-V D29)

  • Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 "Dieselmotor-Emissionen"

  • Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) 5 "Lüftung"

  • Gefahrstoffverordnung