DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C3.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Ladungssicherung auf Sonderfahrzeugen

  • Die Trägheit der Masse macht Ladungssicherung unverzichtbar. Bewegte Ladung will ihre Richtung beibehalten. Bei Kurvenfahrten kann das zu seitlichen Ausbrüchen führen. Eine verrutschte Ladung beeinträchtigt das Lenkverhalten und die Stabilität des Fahrzeugs erheblich.

  • Ladungen so verstauen und sichern, dass sie unter üblichen Verkehrsbedingungen nicht verrutschen, verrollen, umfallen, herabfallen oder ein Umkippen des Fahrzeuges verursachen können.

  • Nur das für die jeweilige Ladung geeignete Transportfahrzeug benutzen.

  • Den Ladungsschwerpunkt auf die Längsmittelachse des Fahrzeugs legen.

  • Den Schwerpunkt des Ladegutes niedrig halten.

  • Zulässiges Gesamtgewicht bzw. zulässige Achslasten nicht überschreiten.

  • Zulässige Lademaße einhalten, ggf. überstehende Ladung besonders kenntlich machen, Sonder- und Ausnahmegenehmigungen beachten.

  • Ladung so sichern, dass sie nicht in Bewegung geraten kann.

  • Verantwortlich für die Sicherung der Ladung sind der Fahrzeughalter, der Verlader, der Fahrzeugführer und der Maschinist.

  • Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter müssen auf dem Trägerfahrzeug sicher gehalten werden können. Sie dürfen sich während des Fahrbetriebs nicht Gefahr bringend verschieben können.

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Ladungssicherung, weil die Masse träge ist ...

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... zum Beispiel, wenn die Tragkraftspritze und der Ersatzstromerzeuger ungesichert auf der Ladefläche des Fahrzeuges verlastet werden.

bgi-8651_bild06.jpgGrundregeln für sicheres Laden und Transportieren

  1. 1.

    Feuerwehrfahrzeuge an Einsatzstellen so aufstellen, dass lange Transportwege vermieden werden. Bei der Fahrzeugaufstellung darauf achten, dass vor Fahrzeugtüren und Geräteräumen möglichst keine Stolpergefahren bestehen.

  2. 2.

    Durch Kenntnis von Beladeplänen wird unnötiges und oft hektisches Suchen benötigter Geräte vermieden.

  3. 3.

    Schübe und Klappen möglichst nur mit den dafür vorgesehenen Handgriffen bedienen. Für die Hände wird eine Klemm- oder Quetschgefahr dadurch vermieden.

  4. 4.

    Feuerwehrschläuche bei der Entnahme aus Schlauchfächern mit beiden Händen so umfassen, dass Schlauchkupplungen nicht herunterfallen können.

  5. 5.

    Zur Entnahme hoch gelagerter Ausrüstungen und Geräte die an den Fahrzeugen vorhandenen Aufstiegshilfen und Standflächen benutzen.

  6. 6.

    Tragkraftspritzen, Stromerzeuger und andere schwere Geräte müssen von mindestens so vielen Personen getragen werden, wie Handgriffe vorhanden sind. Transportabläufe und Kommandos vorher absprechen. Anweisungen gibt immer nur eine Person.

  7. 7.

    Beim Heben und Tragen die dafür richtige Körperhaltung einnehmen. Die Wirbelsäule möglichst nur senkrecht durch gerade Haltung belasten.

  8. 8.

    Lasten so transportieren, dass Hindernisse und Bodenunebenheiten von den Tragenden erkannt werden können. Den Transport von sichtbehindernden Lasten über Leitern, Böschungen oder Treppen möglichst vermeiden.

  9. 9.

    Lasten auf ebene und tragfähige Flächen oder Unterlagen absetzen.

  10. 10.

    Im Werkstattdienst möglichst Transportgeräte oder Transporthilfen verwenden.