DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C1.4 -  bgi-8651_bild05.jpg  Sichere Fahrweise

  • Von den Fahrzeugherstellern mitgelieferte Betriebsanleitungen sind zu beachten.

  • Die Fahrweise ist so einzurichten, dass das Fahrzeug sicher beherrscht wird. Zu berücksichtigen sind insbesondere die

    • Fahrbahn-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse,

    • Fahreigenschaften des Fahrzeuges,

    • Einflüsse der feuerwehrtechnischen Beladung und des Löschmittelvorrates.

  • Fahrzeuge dürfen nur auf Fahrwegen oder in Bereichen betrieben werden, die ein sicheres Fahren ermöglichen und die ausreichend tragfähig sind. Für Fahrzeuge im Einsatz gilt dies eingeschränkt.

  • Fahrzeuge dürfen auf geneigtem Gelände nur betrieben werden, wenn ausreichende Sicherheit gegen Umstürzen und gefährdendes Rutschen gegeben ist.

  • Beim Befahren längerer Gefällstrecken so weit wie möglich die Dauerbremse (Motorbremse) zur Schonung der Betriebsbremsen einsetzen.

  • Das Rückwärtsfahren und das Zurücksetzen, z.B. beim Wenden, stellen so gefährliche Verkehrsvorgänge dar, dass diese nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Ist ein Rückwärtsfahren oder Wenden unvermeidbar, muss die Person zum Einweisen an geeigneter Stelle eingesetzt werden.

  • Fahrzeuge beim Abstellen gegen unbeabsichtigtes Bewegen sichern, z.B.:

    • auf ebenem Gelände durch Betätigen der Feststellbremse oder Einlegen des kleinsten Ganges,

    • auf stark unebenem Gelände oder bei Gefälle durch Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile und Einlegen des kleinsten oder gegenläufigen Ganges.

    • Statt des Einlegens eines Ganges muss bei Fahrzeugen mit automatischem Getriebe die Parksperre eingelegt werden.

  • Beim Bergen festgefahrener Fahrzeuge dürfen Antriebsräder nur unterlegt werden, wenn diese stillstehen.

  • Werden Anhänger von Hand bewegt, besteht die Gefahr, dass die Zuggabel herumschlägt. Die Gefahr kann vermieden werden, wenn in Fahrtrichtung vorhandene Hindernisse beseitigt werden und auf Bodenunebenheiten geachtet wird. Der Aufenthalt seitlich neben der Zuggabel ist möglichst zu vermeiden.

  • Fahrzeug-Zustandskontrollen bereits bei der Herstellung oder Kontrolle der Einsatzbereitschaft von Feuerwehrfahrzeugen durchführen. Festgestellte Mängel melden.

bgi-8651_bild06.jpgSichere Fahrweise - Grundregeln für den sicheren Betrieb von Feuerwehrfahrzeugen

  1. 1.

    Von den Fahrzeugherstellern mitgelieferte Betriebsanleitungen sind zu beachten.

  2. 2.

    Die Fahrweise ist so einzurichten, dass das Fahrzeug sicher beherrscht wird.

  3. 3.

    Fahrzeuge dürfen nur auf Fahrwegen oder in Bereichen betrieben werden, die ein sicheres Fahren ermöglichen und die ausreichend tragfähig sind. Für Fahrzeuge im Einsatz gilt dies eingeschränkt.

  4. 4.

    Fahrzeuge dürfen auf geneigtem Gelände nur betrieben werden, wenn ausreichende Sicherheit gegen Umstürzen und gefährdendes Rutschen gegeben ist.

  5. 5.

    Beim Befahren längerer Gefällstrecken so weit wie möglich die Dauerbremse (Motorbremse) zur Schonung der Betriebsbremsen einsetzen.

  6. 6.

    Bei unvermeidbaren Rückwärtsfahrten ist ein Einweiser notwendig.

  7. 7.

    Fahrzeuge beim Abstellen gegen unbeabsichtigtes Bewegen sichern, z.B. durch Betätigen der Feststellbremse, Einlegen des kleinsten oder gegenläufigen Ganges oder Einlegen der Parkstellung bei automatischen Getrieben.

  8. 8.

    Beim Bergen festgefahrener Fahrzeuge dürfen Antriebsräder nur unterlegt werden, wenn diese stillstehen.

  9. 9.

    Werden Anhänger von Hand bewegt, besteht die Gefahr, dass die Zuggabel herumschlägt. Der Aufenthalt seitlich neben der Zuggabel ist möglichst zu vermeiden.

  10. 10.

    Fahrzeug-Zustandskontrollen bereits bei der Herstellung und Kontrolle der Einsatzbereitschaft von Feuerwehrfahrzeugen vor Fahrtantritt bzw. nach Einsatzfahrten durchführen. Festgestellte Mängel melden.