DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt C1.2 -  bgi-8651_bild05.jpg  Reifen von Feuerwehrfahrzeugen

Reifenalter:

  • Reifen altern auf Grund physikalischer und chemischer Prozesse.

  • Die durch Alterung mögliche Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit gilt auch für nicht oder wenig gebrauchte Reifen.

  • Bei Feuerwehrfahrzeugen sollten die Reifen spätestens bei einem Reifenalter von zehn Jahren ersetzt werden, auch wenn die Laufleistung nur gering war.

  • Reserveräder sollten nach sechs Jahren Lagerung nur noch nach Pannen Verwendung finden und danach wieder getauscht werden.

  • Im Zweifelsfall Reifen von Fachwerkstätten beurteilen lassen.

  • Soweit zum Reifenalter länderspezifische oder regionale besondere Verwaltungsvorschriften erlassen wurden, sind diese anzuwenden.

Reifenschäden:

  • Schadhafte Fahrzeugreifen müssen ersetzt werden.

  • Die Sicherheit von Reifen wird z.B. beeinträchtigt durch:

    • übermäßigen Profilabrieb (Bremsplatten),

    • größere Profilausbrüche,

    • Schädigung des inneren Reifengefüges.

  • Schäden des inneren Reifengefüges sind von außen nicht feststellbar und können erst nach Jahren zur völligen Zerstörung des Reifens führen.

  • Reifenschäden können durch vorausschauendes Fahren und zurückhaltende Fahrweise vermieden werden. Deshalb:

    • unnötige Vollbremsungen vermeiden,

    • extreme Kurvenfahrten und Kurvenschleudern unterlassen,

    • möglichst nicht im spitzen Winkel über Bordsteine oder schnell über Kanten fahren.

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Reifenschäden vermeiden: Möglichst nicht im spitzen Winkel über Bordsteine fahren!