DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B8.5 - Instandhaltungsarbeiten an Schläuchen

  • Die Schlauchreinigung von nicht wasserlöslichen Flecken nur mit geeigneten, nicht brennbaren Reinigungsmitteln durchführen.

  • Arbeitsplätze, an denen Schlauchreparaturen durch Vulkanisieren ausgeführt werden, müssen über eine wirksame Raumlüftung verfügen.

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Arbeitsplatz zum Einbinden von Schlauchkupplungen ...

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... mit wirksamer Schutzeinrichtung gegen sich lösende Teile