Abschnitt B8.3 - Schlauchtrocknung
Werden Schläuche in Türmen zur Trocknung aufgehängt, müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege gegen herabfallende Schläuche und pendelnde Schlauchkupplungen gesichert sein, z.B. durch
Trennung der Arbeitsplätze und Verkehrswege vom Gefahrenbereich durch Abschrankung,
Schutzdächer, die herabfallende Schläuche auffangen.
Bedienelemente von Schlauchaufhänge-Einrichtungen müssen so angeordnet sein, dass Bedienende nicht gefährdet werden.
Ist das Besteigen von Türmen zum Ein- und Aushängen von Schläuchen erforderlich, müssen Verkehrswege als Treppen ausgeführt sein. Steigleitern in Türmen sind nur zulässig, wenn der Einbau einer Treppe betrieblich nicht möglich ist.
Schläuche nicht in Verkehrswegen zur Trocknung auslegen. Stolper- und Sturzgefahren bilden insbesondere im Stellplatzbereich von Feuerwehrfahrzeugen ausgelegte Schläuche.
Schlauchtrocknung im Turm
Schutzdach im Turm mit Betriebsdurchlass für die Schläuche (von unten in den Turm hinein fotografiert)
Mittels Tor (im Bild im geöffneten Zustand) kann der Turm von der Schlauchpflege-Straße räumlich getrennt werden - Zugluft wird dadurch vermieden.