DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B8.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Schlauchtrocknung

  • Werden Schläuche in Türmen zur Trocknung aufgehängt, müssen Arbeitsplätze und Verkehrswege gegen herabfallende Schläuche und pendelnde Schlauchkupplungen gesichert sein, z.B. durch

    • Trennung der Arbeitsplätze und Verkehrswege vom Gefahrenbereich durch Abschrankung,

    • Schutzdächer, die herabfallende Schläuche auffangen.

  • Bedienelemente von Schlauchaufhänge-Einrichtungen müssen so angeordnet sein, dass Bedienende nicht gefährdet werden.

  • Ist das Besteigen von Türmen zum Ein- und Aushängen von Schläuchen erforderlich, müssen Verkehrswege als Treppen ausgeführt sein. Steigleitern in Türmen sind nur zulässig, wenn der Einbau einer Treppe betrieblich nicht möglich ist.

  • Schläuche nicht in Verkehrswegen zur Trocknung auslegen. Stolper- und Sturzgefahren bilden insbesondere im Stellplatzbereich von Feuerwehrfahrzeugen ausgelegte Schläuche.

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Schlauchtrocknung im Turm

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Schutzdach im Turm mit Betriebsdurchlass für die Schläuche (von unten in den Turm hinein fotografiert)

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Mittels Tor (im Bild im geöffneten Zustand) kann der Turm von der Schlauchpflege-Straße räumlich getrennt werden - Zugluft wird dadurch vermieden.