DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B8.2 - Schutz gegen Nässe

  • In Räumen zur Schlauchpflege besteht erhöhte Rutschgefahr durch Nässe. Bodenbeläge müssen der Bewertungsgruppe R 12 nach der Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGR/GUV-R 181) entsprechen.

  • Die Bildung von Wasserlachen muss vermieden sein. Auf den Boden gelangendes Wasser muss abfließen können.

  • Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen müssen trittsicher und bodengleich abgedeckt sein.

  • Gegen Nässe bei der Schlauchpflege und den Wasserstrahl platzender Schläuche schützen Abschirmungen.

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Abschirmung gegen Nässe und den Wasserstrahl platzender Schläuche