DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B7.4 -  bgi-8651_bild05.jpg  Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sollten grundsätzlich minimiert werden. Die Produktvielfalt im Betrieb lässt sich oft im Zuge der systematischen Erfassung von Arbeitsstoffen reduzieren.

  • Ein systematisches Gefahrstoffmanagement setzt die Erfassung aller Arbeitsstoffe, die im Betrieb eingesetzt oder hergestellt werden, voraus. Die Erhebung kann arbeitsplatz- oder arbeitsbereichsbezogen erfolgen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt werden. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

    • Bezeichnung des Gefahrstoffes

    • Verweis auf das jeweilige Sicherheitsdatenblatt

    • Gefährliche Eigenschaften (Einstufung nach EWG-Stoffrichtlinie/EG-Zubereitungsrichtlinie bzw. CLP-Verordnung)

    • Arbeitsbereiche

    • Mengenbereiche im Betrieb (regelmäßiger Verbrauch)

  • Das Verzeichnis muss allen Beschäftigten zugänglich sein. Die Angaben können schriftlich festgehalten oder auch auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Das Verzeichnis ist auf dem aktuellen Stand zu halten, mindestens jedoch einmal jährlich zu überprüfen.

  • Weitere Informationen können das Gefahrstoffverzeichnis dahingehend ergänzen, so dass es als Grundlage der Gefährdungsbeurteilung dienen kann.

  • Im Zuge der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses sollen Vorräte oberhalb des Tagesbedarfes an entzündbaren Flüssigkeiten in die Sicherheitsschränke oder Läger verbracht und nicht mehr benötigte Gebinde einer geordneten Entsorgung zugeführt werden. Behälter sollen möglichst bruchsicher sein und müssen nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein. In Abhängigkeit vom Flammpunkt und Siedepunkt werden den entzündbaren Flüssigkeiten Gefährlichkeitsmerkmale und R-Sätze, wie in Tabelle 2 dargestellt, zugeordnet. Diese Tabelle enthält auch die der CLP-VO entsprechenden Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien sowie die neuen Kennzeichnungen für entzündbare Flüssigkeiten mit Signalwort, Gefahrenpiktogramm und H-Sätze (Gefahrenhinweise).