Abschnitt B6.1 - Auffahren auf Arbeitsgruben
Durch Fahrfehler können Fahrzeuge beim Auffahren auf Arbeitsgruben in die Öffnung hineinfahren.
Hat der Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren auf die Arbeitsgrube eingeschränkte Sicht und können Personen gefährdet werden, muss er sich einweisen lassen.
Der Sichtbereich des Fahrzeugführers muss erweitert sein, z.B. durch seitlich angebrachte Spiegel.
Eine bessere Orientierung ermöglichen auf den Bodenbelag aufgebrachte Leitlinien.
Leitlinien ermöglichen eine bessere Orientierung beim Auffahren auf die Arbeitsgrube.
Der in der Halle angebrachte Spiegel erweitert den Sichtbereich des Fahrers bei der Auffahrt auf die Arbeitsgrube.