DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B6.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Auffahren auf Arbeitsgruben

  • Durch Fahrfehler können Fahrzeuge beim Auffahren auf Arbeitsgruben in die Öffnung hineinfahren.

  • Hat der Fahrzeugführer beim Rückwärtsfahren auf die Arbeitsgrube eingeschränkte Sicht und können Personen gefährdet werden, muss er sich einweisen lassen.

  • Der Sichtbereich des Fahrzeugführers muss erweitert sein, z.B. durch seitlich angebrachte Spiegel.

  • Eine bessere Orientierung ermöglichen auf den Bodenbelag aufgebrachte Leitlinien.

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Leitlinien ermöglichen eine bessere Orientierung beim Auffahren auf die Arbeitsgrube.

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Der in der Halle angebrachte Spiegel erweitert den Sichtbereich des Fahrers bei der Auffahrt auf die Arbeitsgrube.