DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B6 - B6 Sichere Arbeitsgruben

Die Instandhaltung von Feuerwehrfahrzeugen erfordert Inspektions- und Wartungsarbeiten an der Fahrzeugunterseite. Zum Werkstattbereich vieler Feuerwehreinrichtungen gehören deshalb Arbeitsgruben. Arbeitsgruben müssen so beschaffen sein, dass sie jederzeit leicht und gefahrlos betreten und bei Gefahr schnell verlassen werden können. Gegen das Hineinstürzen von Personen sind Arbeitsgruben zu sichern.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen für sichere Arbeitsgruben.

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bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Der Gerätewart achtete nicht auf die Öffnung der Arbeitsgrube und stürzte hinein.

  • Beim Überspringen der Arbeitsgrube mit dem Fuß umgeknickt.

  • Bei Arbeiten an der Fahrzeugunterseite mit dem Kopf gegen ein Karosserieteil gestoßen.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen insbesondere

  • durch bauliche Mängel von Arbeitsgruben, z.B.

    • wenn Bodenbeläge nicht rutschhemmend ausgeführt sind, insbesondere auf Treppen,

    • wenn Ausstiege fehlen,

    • durch unzureichende Lüftung,

    • durch unzureichende elektrische Ausrüstung,

  • beim Auffahren auf Arbeitsgruben,

  • wenn Ausstiege von Arbeitsgruben verstellt werden,

  • wenn Öffnungen von Arbeitsgruben nicht abgedeckt oder nicht umwehrt sind,

  • wenn Arbeitsgruben übersprungen werden.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

  • Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden werden.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)

  • Information "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" (BGI/GUV-I 694)

  • Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR/GUV-R 157)

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Arbeitsgruben müssen bei Gefahr schnell verlassen werden können.