DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B5.6 -  bgi-8651_bild05.jpg  Beispiele für praktische und ergonomische Lösungen im Werkstattbereich

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Transportwagen für Tragkraftspritzen mit mechanischer Höhenverstellung

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Hebezeuge und Transportwagen für verschiedenste Zwecke

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Fahrbares Hebezeug zur sicheren Aufnahme von Lasten

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Höhenverstellbarer Arbeitsplatz und Transportmöglichkeit für Instandhaltungsarbeiten an hydraulischen Rettungsgeräten

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Hebezeugeinsatz und Transportwagen zum sicheren und körpergerechten Transport der Schiebleiter

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Fahrbare Podestleiter mit umwehrter Plattform für hoch gelegene Arbeitsplätze

Fragen zur Sicherheit

  • Ist die Durchführung des Arbeits- und Werkstättendienstes auf den Kreis der dafür fachlich geeigneten Personen begrenzt?

  • Wird im Werkstattbereich auf das Tragen der dafür erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung geachtet?

  • Werden entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften Erste-Hilfe-Materialien und Handfeuerlöscher bereitgehalten?

  • Steht für benutzte Putz- und Schmierlappen ein verschließbarer, nicht brennbarer Abfallbehälter zur Verfügung?

Sicheres Arbeiten mit einwandfreiem Werkzeug

  • Sicherheitstechnisch nicht einwandfreie Werkzeuge, insbesondere Hämmer, Schraubendreher, Schraubenschlüssel und Meißel, sind unverzüglich in Stand zu setzen.

  • Ist mangelhaftes Werkzeug nicht mehr einwandfrei in Stand zu setzen, ist es entsprechend zu entsorgen.

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Allgemeiner Maschinenschutz

  • Gut ausgestattete Werkstätten in Feuerwehrhäusern verfügen nicht selten über Maschinen zur Metall- und Holzbearbeitung. Nur wer entsprechend ausgebildet ist und mit dem vorhandenen Gerät sicher umzugehen weiß, darf es benutzen. Voraussetzung für sicheres Arbeiten ist die Bereitstellung von Maschinen und Geräten in einwandfreiem Zustand.

  • Das bedeutet: Maschinen und Geräte müssen für die anfallenden Arbeiten geeignet und mit den erforderlichen Schutzeinrichtungen versehen sein.

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  • Vorzugsweise sollte auf Geräte zurückgegriffen werden, die zusätzlich auf ihre Sicherheit geprüft und mit dem Zeichen für "Geprüfte Sicherheit" (GS-Zeichen) einer zugelassenen Prüfstelle versehen sind.

  • Jede nicht ausreichend gesicherte Maschine führt früher oder später zum Unfall.

  • Die Erfahrung zeigt, dass sich gerade an den Stellen, von denen behauptet wird, "da kommt niemand hin" oder "da hat keiner was zu suchen", mehr Unfälle ereignen als anderswo.

  • Der Maschinenschutz muss umfassend sein und zielt vorwiegend auf die Sicherung folgender Gefahren hin:

    • Quetschstellen, Scher- und Schneidstellen,

    • Mitnehmen und Erfasstwerden durch bewegte Teile,

    • wegfliegende Werkstoffe, Werkstücke und Späne.

  • Umlaufende Teile innerhalb des Verkehrs- und Arbeitsbereiches sind deshalb völlig und fest zu verkleiden. Außerhalb dieser Bereiche sind die Eingriffsstellen zu sichern.

  • Trotz bester technischer Schutzmaßnahmen dürfen wichtige Grundregeln der Bedienung von Maschinen nicht außer Acht gelassen werden.

  • Reinigungs-, Einricht- und Abschmierarbeiten nur bei stillgesetzter Maschine vornehmen! Bei Arbeiten an Maschinen nur eng anliegende Kleidung tragen.

Schleifmaschinen

  • Gefahren bei der Benutzung von Schleifmaschinen bestehen durch wegfliegende Werkstoffe, Werkstücke und Späne. Schleifscheiben sind sehr spröde und gegen Zugbeanspruchungen beim Lauf besonders empfindlich. Keine noch so gute Schleifscheibe kann falscher Behandlung standhalten.

  • Das Zerreißen des Schleifkörpers durch zu hohe Umfangsgeschwindigkeiten, Materialfehler oder das Einklemmen von Werkstücken zwischen Werkstückauflage und Schleifscheibe sind besondere Gefahrquellen.

  • Der sicherste Schutz für Arbeiten an Schleifmaschinen ist die Schutzhaube an der Maschine. Zusätzlich müssen geeignete Schutzbrillen zur Verfügung stehen und getragen werden.

  • Das Aufspannen einer Schleifscheibe muss sorgfältig und unter genauer Beachtung der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500) erfolgen (siehe Kapitel 2.19 "Betreiben von Schleifmaschinen" und Kapitel 2.25 "Betreiben von kraftbetriebenen Schleif- und Bürstwerkzeugen").

  • Dabei sind als wichtige Punkte zu beachten:

    • richtigen Schleifkörper auswählen,

    • Schleifkörper ordnungsgemäß aufspannen,

    • richtige Spannflansche wählen,

    • Klangprobe vornehmen,

    • nach dem Aufspannen Probelauf durchführen.

  • Die Werkstückauflage und die obere Haubenabdeckung müssen bei Benutzung der Schleifscheibe entsprechend nachstellbar angeordnet sein. Ein möglichst geringer Abstand (höchstens 3 mm) zwischen Auflage und Schleifkörper ist einzuhalten.