Abschnitt B5.3 - Sichern von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen gegen Bewegungen
Fahrzeuge sind vor Beginn der Arbeiten gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern, z.B. durch Betätigen der Feststellbremse oder durch Unterlegkeile.
Unterlegkeile müssen verwendet werden,
wenn gebremste Räder angehoben werden,
wenn Arbeiten am Bremssystem oder bei unwirksamer Feststellbremse durchgeführt werden müssen.
An und unter angehobenen Fahrzeugen darf erst gearbeitet werden, wenn sie gegen Abrollen, Abgleiten, Umkippen oder Absinken gesichert sind.
Gekipptes Führerhaus ... mit Sicherung gegen unbeabsichtigtes Absinken
Mit Wagenhebern angehobene Fahrzeuge sind ausreichend gesichert, wenn zum Abstützen z.B. Unterstellböcke verwendet werden.
Beim Radwechsel kann auf eine besondere Abstützung verzichtet werden.
Gekippte Führerhäuser müssen in angehobener Stellung gegen unbeabsichtigtes Absinken gesichert sein.
Hebebühnen oder andere Hebeeinrichtungen müssen so betrieben werden, dass angehobene Fahrzeuge nicht von ihnen abgleiten können.
Hebebühne