DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B5.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Sichern von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen gegen Bewegungen

  • Fahrzeuge sind vor Beginn der Arbeiten gegen unbeabsichtigte Bewegungen zu sichern, z.B. durch Betätigen der Feststellbremse oder durch Unterlegkeile.

  • Unterlegkeile müssen verwendet werden,

    • wenn gebremste Räder angehoben werden,

    • wenn Arbeiten am Bremssystem oder bei unwirksamer Feststellbremse durchgeführt werden müssen.

  • An und unter angehobenen Fahrzeugen darf erst gearbeitet werden, wenn sie gegen Abrollen, Abgleiten, Umkippen oder Absinken gesichert sind.

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    Gekipptes Führerhaus ... mit Sicherung gegen unbeabsichtigtes Absinken

    • Mit Wagenhebern angehobene Fahrzeuge sind ausreichend gesichert, wenn zum Abstützen z.B. Unterstellböcke verwendet werden.

    • Beim Radwechsel kann auf eine besondere Abstützung verzichtet werden.

  • Gekippte Führerhäuser müssen in angehobener Stellung gegen unbeabsichtigtes Absinken gesichert sein.

  • Hebebühnen oder andere Hebeeinrichtungen müssen so betrieben werden, dass angehobene Fahrzeuge nicht von ihnen abgleiten können.

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Hebebühne