Abschnitt B5.1 - Fahrzeug-Instandhaltung
Unter Instandhaltung versteht man alle Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes.
Unter Instandhaltung versteht man alle Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes.