DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B4 - B4 Sichere Durchfahrten und Feuerwehrtore

Gefahren im Torbereich von Feuerwehrhäusern werden durch sicher zu betätigende Tore und Durchfahrten mit ausreichendem Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen und Gebäudeteilen vermieden. Bei nicht ausreichendem Sicherheitsabstand müssen einengende Gebäudeteile mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehen sein. Für den Neubau von Feuerwehrhäusern oder die bauliche Änderung von Tordurchfahrten sind die Planungsgrundlagen der DIN 14 092 Teil 1 anzuwenden und Tore nach DIN 14 092 Teil 2 vorzusehen.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen für Durchfahrten und Tore in Feuerwehrhäusern.

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bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Beim Herausfahren des Feuerwehrfahrzeuges wurde der gerade in die Fahrzeughalle hineinlaufende Feuerwehrmann zwischen Fahrzeug und Teilen des Tores eingeklemmt.

  • Beim Schließen des Tores die Finger an der Schließkante geklemmt.

  • Der Feuerwehrmann wurde von dem unkontrolliert ablaufenden Tor am Kopf getroffen.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen in Durchfahrten und an Toren insbesondere, wenn

  • zwischen Fahrzeugen und Gebäudeteilen unzureichende Sicherheitsabstände vorhanden sind,

  • auf unzureichende Sicherheitsabstände nicht durch gelb-schwarze Gefahrenkennzeichnung hingewiesen wird,

  • Durchfahrtshöhen unzureichend sind und

  • Tore konstruktive oder betriebliche Mängel aufweisen.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

  • Verkehrswege und Durchfahrten von Feuerwehrhäusern müssen so angelegt sein, dass auch unter Einsatzbedingungen Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch das Bewegen der Fahrzeuge vermieden werden.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53)

  • Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR/GUV-R 157)

  • Information "Sicherheit im Feuerwehrhaus" (GUV-I 8554)

  • Regel "Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" (GUV-R 1/494), (BGR 232)

  • DIN 14 092 Teil 1 "Feuerwehrhäuser; Planungsgrundlagen"

  • DIN 14 092 Teil 2 "Feuerwehrhäuser; Feuerwehrtore"

  • DIN EN 12 453 "Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Anforderungen"

  • DIN EN 12 445 "Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Prüfverfahren"

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Gefahr! Auch wenn der Sicherheitsabstand rechnerisch den Mindestanforderungen genügt, bei Fahrbewegungen ist dies kein sicherer Durchgang.