DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B3.2 -  bgi-8651_bild05.jpg  Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge - Planungsgrundlagen für den Neubau oder bauliche Änderungen

  • Für den Neubau oder die bauliche Änderung von Feuerwehrhäusern ist die DIN 14 092 Teil 1 "Feuerwehrhäuser; Planungsgrundlagen" zu beachten.

  • Stellplätze sind ausreichend groß bemessen, wenn die Mindestabmessungen der DIN 14 092 Teil 1 eingehalten werden.

  • Die Stellplatzabmessungen ergeben sich aus der Länge der einzustellenden Feuerwehrfahrzeuge (siehe Tabelle).

  • Stellplätze der Größe 1 sollten bei vorausschauender Planung möglichst vermieden werden.

  • Stellplätze der Größen 3 und 4 unterscheiden sich nicht in der Länge, sondern allein in der lichten Durchfahrtshöhe der Tore.

  • Stellplatzabmessungen dürfen durch Stützen oder andere Bauteile nicht eingeengt werden.

  • Bei Endeinstellplätzen und bei vorhandenen Stützen sind zusätzliche freie Durchgangsbreiten von mindestens 0,5 m einzuplanen.

  • Stellplätze müssen so angeordnet sein, dass die Fahrzeuglängsachse jeweils in Tormitte liegt.

Tabelle:
Maße für Stellplatzabmessungen nach DIN 14 092 Teil 1

StellplatzgrößeBreite b1mind.Länge L mind.Zuordnung von Feuerwehrfahrzeugen
14,5 m8,0 mfür alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von ≤ 6,0 m
24,5 m10,0 mfür alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von > 6,0 m und ≤ 8,0 m
34,5 m12,5 mfür alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von > 8,0 m und ≤ 10,0 m
44,5 m12,5 mfür alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Bauhöhe von > 3,5 m und einer Gesamtlänge von ≤ 10,0 m

Die im Beispiel dargestellten Mindestabmessungen des Stellplatzes dürfen durch Stützen und andere Bauteile oder Einrichtungen nicht eingeengt werden. Bei den Stellplätzen müssen Fahrzeuglängsachse und Tormitte übereinstimmen. Bei Endeinstellplätzen und festen Einbauten (z.B. Stützen) ist jeweils eine freie Durchgangsbreite von 0,5 m zusätzlich vorzusehen.

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