Abschnitt B2.3 - Instandhaltung von Beleuchtungseinrichtungen
Bereits bei der Planung und Errichtung von Beleuchtungsanlagen sind die Erfordernisse für eine sicherheitsgerechte Instandhaltung zu berücksichtigen.
Instandhaltungsarbeiten an Beleuchtungseinrichtungen dürfen in der Regel nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden, dies gilt z.B. für die Reparatur von Leuchten.
Zu den Arbeiten, die auch andere Personen ausführen dürfen, gehören z.B.:
Auswechseln von Glühlampen und Leuchtstoffröhren,
Reinigen von geschlossenen Leuchten,
Auswechseln von Überglocken an Leuchten,
Auswechseln von Schraubsicherungen,
Sichtkontrollen auf äußere Schäden.
Auftretende Mängel an Beleuchtungseinrichtungen, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind sofort zu beheben, z.B.:
bei Ausfall von Lampen,
wenn sich Teile von Leuchten lösen,
bei Beschädigung von Leuchtenabdeckungen, wenn die Schutzart dadurch beeinträchtigt wird.
Arbeiten an hoch gelegenen Beleuchtungseinrichtungen nur von sicheren Arbeitsplätzen ausführen, z.B. das Auswechseln von Leuchtstoffröhren.
Beim Ersatz von Leuchten ist darauf zu achten, dass gegenüber vorhandenen Leuchten die gleiche Lichtfarbe, Farbwiedergabestufe und Lampenleistung eingehalten werden.
Typische Instandhaltungsarbeit: Auswechseln einer Leuchtstoffröhre mit Hilfe einer Stehleiter