DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt B2.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Künstliche Beleuchtung von Außenbereichen

  • Verkehrswege im Außenbereich von Feuerwehreinrichtungen müssen zu beleuchten sein, wenn das Tageslicht nicht ausreicht. Die Beleuchtung muss sich nach der Art der Sehaufgabe richten.

  • Zusätzliche Beleuchtungseinrichtungen sind z.B. erforderlich, wenn die öffentliche Straßen- oder Platzbeleuchtung Außenbereiche von Feuerwehreinrichtungen nicht mit einbezieht. Dies betrifft in der Regel PKW-Stellplätze, Verkehrswege für Personen und Stauräume vor den Toren.

  • Durch ausreichende Beleuchtung der Stauräume vor den Toren sollen Blendungen beim Übergang vom Dunklen zum Hellen und umgekehrt vermieden werden.

  • Beleuchtungseinrichtungen sind so anzubringen, dass neben Fahrzeugen, die vor den Toren abgestellt werden, keine Schlagschatten entstehen.

  • Zu empfehlen ist die Schaltung von Beleuchtungseinrichtungen im Außenbereich über Dämmerungsschalter oder Bewegungswächter.

Tabelle 1:
Richtwerte für die Beleuchtung von Außenbereichen

Art des AußenbereichsBeleuchtungsstärke
Parkplätze10 Lux
Gehwege
(Fußgänger)
10 Lux
Toranlagen50 Lux

Tabelle 2:
Vergleichswerte

Vollmondnacht0,25 Lux
nächtliche Straßenbeleuchtung1 - 30 Lux
sonniger Tag20 000 - 100 000 Lux
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bgi-8651_plus.jpgVorteil:
Durch mittige Anbringung der Beleuchtung zwischen den Toren werden Schlagschatten zwischen den Fahrzeugen vermieden.

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bgi-8651_minus.jpgNachteil:
Werden die Fahrzeuge vor den Toren abgestellt, ergeben sich durch die mittige Anbringung der Beleuchtung über den Toren zwangsläufig Schlagschatten zwischen den Fahrzeugen.