Abschnitt B1 - B1 Sichere Verkehrswege
Sichere Verkehrswege sind Voraussetzung für die sichere An- und Abfahrt der Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge sowie reibungslose Betriebs- und Einsatzabläufe im Freien und in Feuerwehreinrichtungen. Neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen tragen Ordnung und Sauberkeit zur sicheren Begehbarkeit von Verkehrswegen bei.
Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen zur Sicherheit bei der An- und Abfahrt sowie zur Sicherheit von Verkehrswegen.
Gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen Einsatzkräften und Feuerwehrfahrzeugen
Unfallbeispiele:
Als ich nach der Alarmierung am Feuerwehrhaus einen Steinwall überspringen wollte, bin ich umgeknickt.
Beim Hineinlaufen in die Fahrzeughalle bin ich ausgerutscht und gestürzt.
Im Feuerwehrhaus von einer Treppenstufe abgerutscht.
Gefährdungen:
Gefährdungen entstehen auf Verkehrswegen zur An- und Abfahrt und im Freien insbesondere durch
gefährlichen Begegnungsverkehr zwischen den Fahrzeugen an- und ausrückender Einsatzkräfte,
unübersichtliche oder nicht einsehbare Straßenführung im Ausfahrtbereich von Feuerwehreinrichtungen,
fehlende oder nicht ausreichend breite PKW-Stellplätze für Feuerwehrangehörige,
fehlende, nicht sicher begehbare oder nicht direkt geführte Verkehrswege von den PKW-Stellplätzen in die Gebäude,
glatte und ungeräumte Verkehrswege bei Schnee und Eis,
unzureichende Beleuchtung von Verkehrswegen im Freien.
Gefährdungen entstehen an und auf Verkehrswegen in Feuerwehreinrichtungen insbesondere durch
nicht ausreichend breite oder unzulässig eingeengte Verkehrswege,
Fahrzeugverkehr im Bereich von Verkehrswegen,
Bodenunebenheiten und Stolperstellen, z.B. durch Schwellen, Absätze,
Rutschgefahr, z.B. wenn Bodenbeläge nicht rutschhemmend ausgeführt sind und nass, glatt oder verschmutzt sind,
unzureichende Beleuchtung.
Schutzziel:
Verkehrswege müssen freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können.
Fußböden in Räumen dürfen keine Stolperstellen haben; sie müssen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein.
Weitere Informationen:
UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)
Regel "Fahrzeug-Instandhaltung" (BGR/GUV-R 157)
DIN 14 092 Teil 1 "Feuerwehrhäuser; Planungsgrundlagen"
Information "Sicherheit im Feuerwehrhaus" (GUV-I 8554)
Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" (BGR/GUV-R 181)
Information "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" (GUV-I 8527)
Feuerwehrhäuser müssen in der Prioritätenliste des Winterdienstes Vorrang haben.