DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt A7.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Fachliche Eignung

Ausbildung:

  • Voraussetzung für den Einsatz unter Atemschutz ist die Feuerwehr-Grundausbildung und die erfolgreich abgeschlossene Atemschutzgeräteträger-Ausbildung.

  • Eine Muster-Ausbildungsordnung für Atemschutzgeräteträger ist in der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 7 "Atemschutz" enthalten.

  • Die Ausbildung erfolgt in den nach Landesrecht anerkannten Ausbildungsstätten.

  • Ausbildungsziele sind:

    • Handhabung von Atemschutzgeräten

    • Gewöhnung, Orientierung und Verständigung

    • körperliche und psychische Belastung

    • Einsatztätigkeiten

    • Eigensicherung und Notfalltraining

  • Träger von Chemikalienschutzanzügen müssen ergänzend ausgebildet werden.

Fortbildung:

  • Fortbildungen für Atemschutzgeräteträger dienen der Erhaltung des Ausbildungsstandes und sind mindestens jährlich mit folgenden Bestandteilen durchzuführen:

    • Unterweisung

    • Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage

    • Einsatzübung unter Atemschutz (kann bei entsprechenden Einsätzen entfallen)

  • Feuerwehrangehörige, die die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten abgeleistet haben, dürfen bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden.

  • Soweit in Feuerwehren Chemikalienschutzanzüge vorhanden sind, sind Einsatzübungen mindestens einmal jährlich auch unter diesen Anzügen durchzuführen.

  • Die Aus- und Fortbildung sowie die Einsätze unter Atemschutz sind in einem Atemschutznachweis zu dokumentieren.

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Jährliche Übung in der Atemschutz-Übungsanlage

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Belastungsübung in einer Brandgewöhnungsanlage

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Einsatzübung unter Atemschutz