Abschnitt A5.5 - Fragen zur Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Feuerwehrhaus
Frage | ja/nein | erforderliche Maßnahme | |
---|---|---|---|
1 | Ist bekannt, welche Gefahrstoffe und in welcher Menge diese im Feuerwehrhaus vorhanden sind (Gefahrstoffverzeichnis)? | ||
2 | Können vorhandene Gefahrstoffe auch in kleineren Gebinden beschafft werden, weil der Verbrauch entsprechend gering ist? | ||
3 | Können statt der vorhandenen Produkte auch Produkte mit ungefährlicheren Eigenschaften verwendet werden (diese Frage muss vor Beschaffungen gestellt werden)? | ||
4 | Werden die vorhandenen Gefahrstoffe in geeigneten Behältnissen gelagert? | ||
5 | Sind alle vorhandenen Gefahrstoff-Verpackungen richtig und vollständig gekennzeichnet? | ||
6 | Sind die Feuerwehrangehörigen über die Bedeutung der Gebindekennzeichnung unterwiesen? | ||
7 | Stehen die für Tätigkeiten mit den vorhandenen Gefahrstoffen erforderlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung, z.B. Schutzbrillen, geeignete Schutzhandschuhe, und werden sie verwendet? | ||
8 | Stehen geeignete Mittel für den Hautschutz, die Hautreinigung und die Hautpflege zur Verfügung? | ||
9 | Werden brennbare Flüssigkeiten ordnungsgemäß gelagert, z.B. nicht in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen und Fluren? | ||
10 | Werden Sonderabfälle, z.B. Öle, Kraftstoffe, Batterien, Leuchtstoffröhren, lösemittelhaltige Farb- und Anstrichstoffe, ordnungsgemäß entsorgt? |
Grundregeln für sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- 1.
Vorsicht bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen! Hinweise auf besondere Gefahren für Mensch und Umwelt geben die R- bzw. H-Sätze der Verpackungs-Kennzeichnung.
- 2.
Schutzmaßnahmen dienen der eigenen Sicherheit und Gesundheit. Hinweise für sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen geben die S- bzw. P-Sätze der Verpackungs-Kennzeichnung.
- 3.
Gefahrstoffe immer nur auf die für den Fortgang der Arbeiten erforderliche Menge beschränken.
- 4.
An Arbeitsplätzen, bei denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, nicht essen, trinken oder rauchen.
- 5.
Gefahrstoffe nur in dafür geeignete und gekennzeichnete Behältnisse umfüllen. Gefahrstoffe nicht in verwechselbare, nicht bruchfeste oder nicht beständige Behältnisse umfüllen. Beim Umfüllen Spritzer vermeiden. Flüssigkeitsheber oder Pumpen benutzen.
- 6.
Gefahrstoffe nicht in Lebensmittelgefäßen oder solchen, die mit Lebensmittelgefäßen verwechselt werden können, aufbewahren.
- 7.
Verschüttete Gefahrstoffe sofort beseitigen. Benetzte Kleidung sofort säubern oder wechseln.
- 8.
Behältnisse nach Gebrauch sofort verschließen.
- 9.
Zusammenlagerungsverbote und spezielle Vorkehrungen für die Lagerung von Gefahrstoffen beachten.
- 10.
Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege beachten.