DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt A5.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem

  • Im Januar 2009 wurde in Europa ein neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem eingeführt, das dem Global Harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen (UN) Rechnung trägt und deren Ziel es ist, weltweit nahezu einheitliche Einstufungs- und Kennzeichnungskriterien für Chemikalien einzuführen und damit den Chemikalienhandel zu erleichtern. Die europäische Vorschrift, auch CLP-Verordnung genannt (Classifikation, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures), sieht lange Übergangszeiten vor, so dass es wahrscheinlich ist, dass in den nächsten Jahren im Handel Gebinde mit Gefahrstoffen kursieren, die noch den alten Kennzeichnungen entsprechen bzw. bereits die neuen "GHS"-Kennzeichnungselemente enthalten.

    Stoffe werden seit dem 1.12.2010 nur noch nach dem neuen Einstufungs- und Kennzeichnungssystem in den Handel gebracht. Im Sicherheitsdatenblatt wird allerdings zusätzlich zur neuen Einstufung und Kennzeichnung auch noch die nach den bisherigen Vorschriften enthalten sein.

    Für Gemische (bisher "Zubereitungen" genannt) gilt eine Übergangsfrist bis zum 1.6.2015.

    Folgende neue Kennzeichnungselemente werden eingeführt:

    • Die gefährlichen Eigenschaften, Gefährlichkeitsmerkmale genannt, heißen nun Gefahrenklassen.

    • Abhängig von der Schwere der Gefahr, unterteilt man eine jede Gefahrenklasse in mehrere Gefahrenkategorien.

    • Die orangefarbenen quadratischen "Gefahrensymbole" werden durch "Gefahrenpiktogramme" ersetzt, die ein schwarzes Symbol in einem auf der Spitze stehenden weißen Quadrat mit rotem Rand enthalten. Dabei werden auch neue Symbole eingeführt:

      • Für das bislang verwendete "Andreaskreuz" steht z.B. nun ein "Ausrufezeichen".

      • Für die chronisch-toxischen Eigenschaften wird das Gefahrenpiktogramm "Gesundheitsgefahr" eingeführt und

      • für Gase unter Druck steht das Gefahrenpiktogramm "Gasflasche".

    • Je nach Höhe der Gefährdung wird zusätzlich noch ein Signalwort vergeben: Für die höheren Gefahrenkategorien wird "Gefahr" verwendet, für die geringeren Gefahren "Achtung".

    • Die bisher bekannten R-Sätze (Gefahrenhinweise) und S-Sätze (Sicherheitsratschläge) werden ersetzt durch H-Sätze (Hazard Statements) und P-Sätze (Precautionary Statements).

    Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem wird ausführlich in der Information "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im öffentlichen Dienst" (BGI/GUV-I 8555) beschrieben.