Abschnitt A3.6 - Designbeispiel einer Feuerwehrschutzhose (wahlweise Bund- oder Latzhose)
Vorderansicht
Rückansicht
Wiederkehrende Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit:
Festgestellter Mangel | Behebung |
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Verschmutzung | Waschen |
Naht aufgerissen | Vom Hersteller nähen lassen |
Reflexstreifen abgerissen | Je nach Gesamtzustand Ersatzbeschaffung oder vom Hersteller nähen lassen |
Reißverschluss defekt | Je nach Gesamtzustand Ersatzbeschaffung oder durch den Hersteller ersetzen lassen |
Hinweis:
Gebrauchsanleitung des Herstellers beachten
Die Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit nicht bestanden - Reflexstreifen sind abgerissen; Nähte der Schutzkleidung sind aufgerissen.
Kennzeichnung:
Persönliche Schutzausrüstung muss mit dem CE-Zeichen und einem Piktogramm mit den Leistungsstufen gekennzeichnet sein.
Anmerkungen:
Die nach der "alten" DIN EN 469:1996 hergestellte HUPF-Einsatzkleidung und Einsatzkleidung nach landesspezifischen Regelungen kann weiterhin verwendet werden.
Bei der Neubeschaffung ist darauf zu achten, dass die Schutzkleidung den Anforderungen der neuen im Jahre 2005 erschienenen Norm DIN EN 469 entspricht (siehe Kennzeichnung).