DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt A3.6 -  bgi-8651_bild05.jpg  Designbeispiel einer Feuerwehrschutzhose (wahlweise Bund- oder Latzhose)

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Vorderansicht

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Rückansicht

Wiederkehrende Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit:

Festgestellter MangelBehebung
VerschmutzungWaschen
Naht aufgerissenVom Hersteller nähen lassen
Reflexstreifen abgerissenJe nach Gesamtzustand Ersatzbeschaffung oder vom Hersteller nähen lassen
Reißverschluss defektJe nach Gesamtzustand Ersatzbeschaffung oder durch den Hersteller ersetzen lassen

Hinweis:

Gebrauchsanleitung des Herstellers beachten

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Die Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit nicht bestanden - Reflexstreifen sind abgerissen; Nähte der Schutzkleidung sind aufgerissen.

Kennzeichnung:

  • Persönliche Schutzausrüstung muss mit dem CE-Zeichen und einem Piktogramm mit den Leistungsstufen gekennzeichnet sein.

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Anmerkungen:

  • Die nach der "alten" DIN EN 469:1996 hergestellte HUPF-Einsatzkleidung und Einsatzkleidung nach landesspezifischen Regelungen kann weiterhin verwendet werden.

  • Bei der Neubeschaffung ist darauf zu achten, dass die Schutzkleidung den Anforderungen der neuen im Jahre 2005 erschienenen Norm DIN EN 469 entspricht (siehe Kennzeichnung).