DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt A3.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Universelle Feuerwehr-Einsatzkleidung (Brandbekämpfung in Gebäuden)

Schutzwirkung:

  • Schutz gegen bei Einsätzen auftretende Gefährdungen (Grundschutz)

    • mechanische Einwirkungen (Stoß, Schlag, Stich, Schnitt),

    • thermische Einwirkungen z.B. Flammen, Wärme, heißer Wasserdampf, Glut, Funken,

    • klimatische Einwirkungen (Regen, Kälte, Wind),

    • elektrische Einwirkungen (Berührungsschutz),

    • chemische Einwirkungen (Spritzer, Tropfen),

    • nicht gesehen werden (Verkehrsraum, Einsatzstelle).

Anforderungen:

  • Die Anforderungen werden durch Einsatzkleidung nach DIN EN 469 erfüllt. Zur Auswahl werden folgende Empfehlungen gegeben:

    • Wärmeübergang Flamme und Strahlung jeweils:

      Einsatzjacke: Leistungsstufe 2 (Xf2, Xr2),

      Einsatzhose: Leistungsstufe 1 (Xf1, Xr1),

      bei extremer Wärmebelastung (bei Wärmeübung oder der Gefahr eines Feuerübersprungs) Leistungsstufe 2 (Xf2, Xr2),

    • Wasserdichtigkeit: Leistungsstufe 2 (Y2),

    • Wasserdampfdurchgangswiderstand: Leistungsstufe 2 (Z2).

Wahrnehmbarkeit:

  • Eine geeignete Warnmaßnahme bei Gefährdungen durch den Straßenverkehr ist im Sinne von § 17 (3) UVV "Feuerwehren" (GUV-V C53) z.B. das Tragen von Feuerwehrschutzjacken und -hosen, die die Anforderungen nach DIN EN 469:2007 Anhang B erfüllen, wenn durch diese

    • bei Tag und bei Nacht eine ausreichende Wahrnehmbarkeit gegeben ist (Ausstattung mit retroreflektierendem und fluoreszierendem bzw. kombiniertem Material) und

    • die retroreflektierenden und fluoreszierenden Streifen so angeordnet sind, dass die Konturen des Körpers erkennbar sind.

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  • Die für eine entsprechende Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit der Körperkontur empfohlene Verteilung der retroreflektierenden und fluoreszierenden Warnbestreifung ist auf den folgenden Zeichnungen dargestellt. Markiert sind hier Flächen, auf denen diese Bestreifung (mindestens je 0,13 m2 retroreflektierendes und 0,2 m2 fluoreszierendes Material gemäß DIN EN 469:2007, Anhang B) aufgebracht werden soll.

  • Um ein möglichst einheitliches Signalbild von Feuerwehrangehörigen im Sinne einer Körperkonturmarkierung zu erzielen, sollen die Feuerwehrschutzhosen ebenfalls mit retroreflektierenden und fluoreszierenden Streifen gemäß der Anlage ausgerüstet sein, auch wenn die Feuerwehrschutzjacke allein bereits die notwendigen Flächen aufweist. Sollten die erforderlichen Flächen retroreflektierender und fluoreszierender Warnbestreifung nicht auf der Jacke allein aufgebracht werden können, besteht auch die Möglichkeit, eine Feuerwehrschutzjacke mit einer Feuerwehrschutzhose, für die gemeinsam die Bestätigung über die Erfüllung der Anforderungen an eine entsprechende Wahrnehmbarkeit einer Zertifizierungsstelle vorliegt, zu kombinieren. Die Erkennbarkeit der Körperkontur muss auch in diesem Fall erhalten bleiben.

  • Alternativ zu Kleidung, die die DIN EN 471 Klasse 2 erfüllt, kann als Warnmaßnahme auch Feuerwehrschutzkleidung gemäß "Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung" Teil 1, Teil 1 zusammen mit Teil 4, oder Feuerwehrschutzkleidung, die bezüglich der Wahrnehmbarkeit wie Schutzkleidung nach HuPF Teil 1 und 4 ausgestattet ist, verwendet werden. Des Weiteren können auch die bisher von den Unfallversicherungsträgern und Bundesländern in Ihrem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet als geeignete Warnmaßnahme im Sinne des § 17 (3) UVV "Feuerwehren" anerkannten Schutzkleidungen verwendet werden.