DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt A2.3 -  bgi-8651_bild05.jpg  Weitere Hinweise

Aushänge zur Ersten Hilfe und Verbandbücher:

  • In Feuerwehreinrichtungen sind an geeigneter Stelle Anleitungen zur Ersten Hilfe auszuhängen. Die darin einzutragenden Angaben sind auf aktuellem Stand zu halten, z.B. Telefonnummern und Anschriften.

  • Jede Verletzung bzw. jeder Gesundheitsschaden aus Anlass feuerwehrdienstlicher Tätigkeit ist dem Vorgesetzten zu melden, z.B. dem zuständigen Einheitsführer oder dem Leiter der Feuerwehr.

  • Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet werden. Dafür geeignete Verbandbücher (BGI/GUV-I 511-1) können beim zuständigen Unfallversicherungsträger angefordert werden. Einträge sind auch in den Dienstbüchern der Feuerwehr möglich. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.

Erste Hilfe an besonderen Einsatzstellen:

  • An Großeinsatzstellen oder bei Einsätzen mit besonderen Gefahren für die Einsätzkräfte ist eine frühzeitige Organisation und Bereitstellung von Rettungskräften und Rettungsmitteln sinnvoll.

  • Über die Anforderung entscheidet der Einsatzleiter.

Sanitätsräume:

  • In Atemschutz-Übungsanlagen müssen Sanitätsräume vorhanden sein, die ausschließlich für die Erste Hilfe und ärztliche Erstversorgung bestimmt sind.

  • Hinweise zur Planung geben DIN 14 093 Teil 1 "Atemschutz-Übungsanlagen; Planungsgrundlagen".

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Anleitung zur Ersten Hilfe ...

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... allerdings an ungeeigneter Stelle!

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Bereitstellung spezieller Rettungskräfte an der Einsatzstelle