Abschnitt A2.3 - Weitere Hinweise
Aushänge zur Ersten Hilfe und Verbandbücher:
In Feuerwehreinrichtungen sind an geeigneter Stelle Anleitungen zur Ersten Hilfe auszuhängen. Die darin einzutragenden Angaben sind auf aktuellem Stand zu halten, z.B. Telefonnummern und Anschriften.
Jede Verletzung bzw. jeder Gesundheitsschaden aus Anlass feuerwehrdienstlicher Tätigkeit ist dem Vorgesetzten zu melden, z.B. dem zuständigen Einheitsführer oder dem Leiter der Feuerwehr.
Jede Erste-Hilfe-Leistung muss aufgezeichnet werden. Dafür geeignete Verbandbücher (BGI/GUV-I 511-1) können beim zuständigen Unfallversicherungsträger angefordert werden. Einträge sind auch in den Dienstbüchern der Feuerwehr möglich. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren.
Erste Hilfe an besonderen Einsatzstellen:
An Großeinsatzstellen oder bei Einsätzen mit besonderen Gefahren für die Einsätzkräfte ist eine frühzeitige Organisation und Bereitstellung von Rettungskräften und Rettungsmitteln sinnvoll.
Über die Anforderung entscheidet der Einsatzleiter.
Sanitätsräume:
In Atemschutz-Übungsanlagen müssen Sanitätsräume vorhanden sein, die ausschließlich für die Erste Hilfe und ärztliche Erstversorgung bestimmt sind.
Hinweise zur Planung geben DIN 14 093 Teil 1 "Atemschutz-Übungsanlagen; Planungsgrundlagen".
Anleitung zur Ersten Hilfe ...
... allerdings an ungeeigneter Stelle!
Bereitstellung spezieller Rettungskräfte an der Einsatzstelle