DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt A2.1 -  bgi-8651_bild05.jpg  Organisation der Ersten Hilfe

Der Umfang organisatorischer Maßnahmen ist abhängig von den personellen und betrieblichen Verhältnissen einer Feuerwehr. In Betracht kommen z.B.:

  • Melde-Einrichtungen,

    über die Hilfe herbeigerufen werden kann, z.B. Telefon, Mobiltelefon, Funk,

  • Erste-Hilfe-Material,

    z.B. Verbandkästen,

  • Ersthelfer,

    die in Erster Hilfe ausgebildet sind und sich regelmäßig fortbilden,

  • Erste-Hilfe-Räume,

    in denen Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt wird,

  • Rettungsmittel,

    z.B. Rettungsdienstfahrzeuge (Krankenkraftwagen) und Transportmittel (Krankentrage) an Einsatzstellen zum Eigenschutz.

Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen):

  • Verbandkästen sind an leicht zugänglicher Stelle vorzuhalten.

  • Ausreichend ist für alle Feuerwehreinrichtungen eine Mindestausstattung mit einem kleinen Verbandkasten DIN 13 157 "Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten C".

  • In Feuerwehreinrichtungen mit mehr als 20 Feuerwehrangehörigen empfiehlt sich ein großer Verbandkasten DIN 13 169 "Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten E".

  • Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine ersetzt werden, z.B. wenn räumlich getrennte oder ausgedehnte Einrichtungen auszustatten sind.

  • Verbandkästen bzw. Aufbewahrungsstellen der Verbandmittel müssen deutlich erkennbar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf grünem Feld gekennzeichnet sein.

  • Verbandmittel müssen rechtzeitig ergänzt und erneuert werden; dies gilt insbesondere für die Inhalte älterer Verbandkästen.

  • Medikamente sind keine Mittel zur Ersten Hilfe und gehören nicht in Verbandkästen.

  • Sofern noch kein Rettungsdienst an der Einsatzstelle vorhanden ist, ist auf Verbandkästen bzw. Notfalltaschen zurückzugreifen.

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Verbandkasten an leicht zugänglicher Stelle - das Rettungszeichen E03 "Erste Hilfe" weist darauf hin.