DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

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Abschnitt A2 - A2 Erste Hilfe

Die Organisation der Ersten Hilfe in der Feuerwehr darf sich nicht allein auf den Feuerwehreinsatz beschränken. Möglich sind auch Unfälle der Feuerwehrangehörigen im Werkstatt- und Übungsdienst, auf Dienstfahrten und auf den Wegen zum und vom Feuerwehrdienst.

Diese Arbeitshilfe fasst die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Organisation der Ersten Hilfe zusammen.

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Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials auf Vollständigkeit und Ablauf von Verfallsdaten

bgi-8651_bild01.jpgUnfallbeispiele:

  • Auf dem Weg zum Feuerwehreinsatz war der Feuerwehrmann schwer gestürzt und hatte sich stark blutende Platz- und Schürfwunden zugezogen. Als er am Feuerwehrhaus eintraf, war das Löschfahrzeug bereits ausgerückt. Da im Haus ansonsten kein Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stand, musste auf einen PKW-Verbandkasten zurückgegriffen werden.

  • Bei Reinigungsarbeiten im Feuerwehrhaus Spritzer eines Sanitärreinigers in die Augen bekommen.

  • Während des Werkstattdienstes mehrere Finger beim Einschieben der Tragkraftspritze in das Löschfahrzeug gequetscht.

bgi-8651_bild02.jpgSchutzziel:

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Meldeeinrichtungen sowie Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Transportmittel, das erforderliche Personal, insbesondere Ersthelfer und Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Nach einem Unfall muss sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden können.

bgi-8651_bild03.jpgGefährdungen:

Gefährdungen entstehen nach Unfällen insbesondere, wenn

  • Kommunikations- oder Meldeeinrichtungen fehlen,

  • Erste Hilfe nicht, nicht schnell genug und/oder nicht fachgerecht geleistet werden kann,

  • Einrichtungen und Mittel zur Leistung der Ersten Hilfe nicht verfügbar sind.

bgi-8651_bild04.jpgWeitere Informationen:

  • UVV "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)

  • Information "Informationen für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe" (GUV-I 8504)

  • Information "Anleitung zur Ersten Hilfe" (Aushang DIN A2; BGI/GUV-I 510-1)

  • Information "Anleitung zur Ersten Hilfe" (BGI/GUV-I 503)

  • Information "Verbandbuch" (BGI/GUV-I 511-1)

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Erste Hilfe muss nach Unfällen schnell, fachgerecht und mit geeigneten Mitteln geleistet werden können.

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Artikel einer Tageszeitung zu einem Unfall mit mehreren Feuerwehrangehörigen