DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Unterwegs mit dem Fahrrad

Im öffentlichen Straßenverkehr sollte auf die Nutzung von Kinderfahrrädern verzichtet werden. Zur Mitnahme eines Kindes auf dem Fahrrad ist ein geeigneter Kindersitz oder Kinderanhänger erforderlich. Fahrradhelme sollten zwingend vom Kind und auch von den begleitenden Erwachsenen (Vorbildfunktion!) getragen werden.

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Abb. 12
Mitnahme des Kindes auf dem Fahrrad mit geeignetem Kindersitz und Fahrradhelm