Abschnitt 6.2 - 6.2 Unterwegs mit dem Fahrrad
Im öffentlichen Straßenverkehr sollte auf die Nutzung von Kinderfahrrädern verzichtet werden. Zur Mitnahme eines Kindes auf dem Fahrrad ist ein geeigneter Kindersitz oder Kinderanhänger erforderlich. Fahrradhelme sollten zwingend vom Kind und auch von den begleitenden Erwachsenen (Vorbildfunktion!) getragen werden.
Abb. 12
Mitnahme des Kindes auf dem Fahrrad mit geeignetem Kindersitz und Fahrradhelm