DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 6.1 - 6.1 Unterwegs zu Fuß

Sind Sie mit den Kindern zu Fuß unterwegs, sorgen Sie dafür, dass

  • die Kinder auf dem Gehweg auf der von der Straße abgewandten Seite gehen,

  • eine Straße immer an der sichersten Stelle (Ampel, Zebrastreifen) überquert wird, auch wenn damit ein Umweg verbunden ist,

  • vor dem Überqueren der Straße noch einmal auf den Straßenverkehr geschaut wird.

Retroreflektierende Materialien an der Kleidung der Kinder sorgen für eine bessere Erkennbarkeit im Straßenverkehr.