DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 4.9 - 4.9 Schlafen

Kinder brauchen neben viel Bewegung auch Ruhe und Erholung. Deshalb gehört die Schlafsituation zum Alltag in der Kindertagespflege.

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Abb. 9
Mögliche Gestaltung eines Schlafplatzes in der Kindertagespflege

Für jedes Tageskind sollte eine eigene Schlafgelegenheit zur Verfügung stehen. Die Schlafgelegenheit ist so platziert, dass das Kind keine gefährlichen Gegenstände wie z. B. Schnüre, Bänder oder Kabel erreichen kann. Am Schlafplatz befinden sich keine weichen, voluminösen Materialien wie z. B. Daunenkissen, in denen das Kind mit dem Gesicht versinken kann.

Kleinkinder schlafen am sichersten im Schlafsack. Es muss sichergestellt sein, dass der Kopf nicht durch Bettzeug bedeckt wird.

Der Ruhe- und Schlafbereich für die Kinder ist gut gelüftet. Die ideale Raumtemperatur zum Schlafen liegt bei 16 °C bis 18 °C. Der Schlafplatz darf nicht der direkten Sonne oder Zugluft ausgesetzt sein, auch sollte er nicht neben einem Heizkörper aufgestellt werden. Nach schlafenden Kindern sollte regelmäßig geschaut werden.