DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Verbrennungsgefahren

Kinder sind vor Verbrennungsgefahren zu schützen.

Zündquellen müssen entweder außerhalb der Reichweite von Kindern oder verschlossen aufbewahrt werden. Kaminöfen sind vor dem Zugriff von Kindern zu sichern, z. B durch Schutzgitter. Kerzen oder sonstige offene Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt brennen. Um Brandrauch frühzeitig bemerken zu können, ist die Installation von Rauchmeldern unverzichtbar. Informationen zu Rauchmeldern im häuslichen Einsatz erhalten Sie u. a. auf der Website www.rauchmelder-lebensretter.de. Dort werden wertvolle Hinweise zur Absicherung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses mit Rauchmeldern, einschließlich Kauftipps, Montage- und Einsatzhinweisen von Rauchmeldern gegeben.

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Abb. 4
Rauchmelder sind unverzichtbar