DGUV Information 202-005 - Kindertagespflege - damit es allen gut geht Ratgeber für Tagespflegepersonen

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Abschnitt 7 - 7 Erste Hilfe

Sollte sich trotz aufmerksamer Betreuung ein Kind verletzen, sind umsichtige und fachgerechte Sofortmaßnahmen am Unfallort zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, dass Sie als Tagespflegeperson mit der Ersten Hilfe bei Kindern vertraut sind. Hinsichtlich der Aus- und Fortbildung sind die länderspezifischen Regelungen zu berücksichtigen. Auskunft erteilt auch Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger.

Zur eventuell notwendigen schnellen Benachrichtigung des Rettungsdienstes muss ein Telefon vorhanden sein. So sollten Sie darauf achten, dass Sie beim Verlassen der Wohnung, z. B zum Einkaufen oder beim Spielplatzbesuch, ein aufgeladenes Mobiltelefon mitführen. Wichtige Notrufnummern sollten notiert oder im Telefon gespeichert sein, damit Sie unverzüglich einen Notruf absetzen können.

Zur Versorgung eines verletzen Kindes ist das Vorhandensein von geeignetem Erste-Hilfe-Material (siehe hierzu auch DGUV Information 202-089 "Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen") unerlässlich. Bei Ausflügen wird empfohlen, entsprechendes Erste-Hilfe-Material mitzuführen.

Während der Versorgung des verletzten Kindes ist gleichzeitig die Beaufsichtigung der übrigen Kinder, die sich in der Obhut der Kindertagespflegeperson befinden, sicher zu stellen.

Unfälle, die eine ärztliche Behandlung erfordern, sind in Form einer Unfallanzeige dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Leichtere Verletzungen, wie Abschürfungen und Prellungen, die keiner ärztlichen Versorgung bedürfen, sind zu dokumentieren, z. B. in einem Meldeblock. Falls später doch noch ein Arzt aufgesucht werden muss, ist der Unfall für den Unfallversicherungsträger klar zu dokumentieren, damit bei Spätfolgen die Behandlungskosten übernommen werden können. Die Dokumentation ist nach dem letzten Eintrag für den Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren.

Unfallanzeigen und Meldeblock sind kostenfrei beim zuständigen Unfallversicherungsträger zu beziehen.

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Abb. 14
Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen