Abschnitt 8 - Checkliste 8
Gefährdungen durch Tiere
Das Zusammentreffen von Beschäftigten während der Zustellung mit Tieren, insbesondere mit Hunden oder Katzen, kann zu Gefährdungen führen. Ein Angriff hinterlässt Verletzungen, die ärztliche und in schweren Fällen auch psychologische Hilfe erfordern. Daher ist der Kontakt zwischen der zustellenden Person und Tier nach Möglichkeit zu vermeiden. Kommt es trotzdem zum Zusammentreffen, kann durch präventive Maßnahmen die Situation entschärft werden.
Was ist wichtig? | ja | nein | Was ist noch zu tun? | Beispiele/Bemerkungen | Quelle |
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Ergreifen Sie präventive Maßnahmen, damit kein Konflikt zwischen zustellender Person und Tier entsteht? | ☐ | ☐ | Zeitliche oder räumliche Trennung von zustellender Person und Tier, z. B. durch Einflussnahme auf die Gestaltung der Abgabestelle. | § 2 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.1 DGUV Regel 100-001 | |||||
Liegen der Zustellerin bzw. dem Zusteller Informationen über Hunde und Katzen vor? | ☐ | ☐ |
| §§ 2, 3 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.1 und 2.2 DGUV Regel 100-001 | |||||
Kennen Ihre Beschäftigten die Körpersprache von Hund und Katze? | ☐ | ☐ | |||
Haben Sie Ihre Beschäftigten in der Zustellung auf eine mögliche Konfliktsituation mit aggressionsbereiten Hunden und Katzen vorbereitet? | ☐ | ☐ | Präventives Verhaltenstraining für Zustellerinnen und Zusteller | § 4 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001 | |||||
Ergreifen Sie bereits nach einer Meldung über eine bedrohliche Situation mit Tieren Maßnahmen? | ☐ | ☐ |
| § 2 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.1 DGUV Regel 100-001 | |||||
Sind die Beschäftigten über notwendige Maßnahmen nach einem Angriff mit Verletzung informiert? | ☐ | ☐ |
| § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 | |
Abschnitt 2.3.1 DGUV Regel 100-001 |