DGUV Information 208-036 - Checklisten Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

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Abschnitt 2 - Checkliste 2
Unterweisen und Einarbeiten

Neue Beschäftigte nehmen in Ihrem Zuständigkeitsbereich die Arbeit auf.

Je sorgfältiger die Eingliederung geplant, vorbereitet und durchgeführt wird, desto besser gelingt der Start für neue Beschäftigte. Sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst können sich nur über die Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz informierte Beschäftigte verhalten. Eine wesentliche Voraussetzung dafür sind wirksame Unterweisungen, sowohl bei der Einstellung, als auch regelmäßig wiederkehrend.

Was ist wichtig?janeinWas ist noch zu tun?Beispiele/BemerkungenQuelle
Unterweisung bei der Einstellung (Erstunterweisung)
Sind Sie auf die Erstunterweisung der bzw. des neuen Beschäftigten vorbereitet? Grundinformationen über
  • Arbeitsstätte,

  • Arbeitsmittel,

  • Arbeitsorganisation,

  • Tätigkeit

§ 81 BetrVG § 12 ArbSchG
§§ 4, 7 DGUV Vorschrift 1
Abschnitt 2.3 und 2.6 DGUV Regel 100-001
Vermitteln Sie dem "Neuling" wichtige Ansprechpersonen?
  • Ersthelfer bzw. Ersthelferin

  • Sicherheitsbeauftragter bzw. -beauftragte

Führen Sie einen Betriebsrundgang durch?Örtliche Gegebenheiten, wie Parkplatz, Umkleidemöglichkeiten, Kantine, Toiletten usw.
Ist die bzw. der Beschäftigte über die Arbeits- und Ablauforganisation unterwiesen?
  • Arbeitszeiten,

  • Arbeitsabläufe,

  • Arbeitsinhalte

§ 4 DGUV Vorschrift 1
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001
Erfolgt die Einarbeitung für die Tätigkeit in der Zustellung?
  • Örtliche Gegebenheiten,

  • Hundemerkkarte,

  • Einarbeiten durch erfahrenen Kollegen

§ 4 DGUV Vorschrift 1
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001
Ist die bzw. der Beschäftigte über das Verhalten im Notfall informiert?
  • Unfall, Brand,

  • Organisation der Rettungskette,

  • Aushänge,

  • Erste-Hilfe-Einrichtungen,

  • Verkehrssicherung bei Unfällen

Notfall- oder Havarieplan
Betriebliche Brandschutzanweisung
Ist der bzw. dem Beschäftigten der sichere und gesundheitsbewusste Umgang mit
  • Transportmittel,

  • Zustellfahrzeuge,

  • Beschädigte Sendungen,

  • Handhaben von Lasten



Siehe Checkliste 6
§ 9 BetrSichV
Bedienungsanleitung, Betriebanweisung
  • ihren/seinen Arbeitsmitteln und

  • den zu transportierenden Sendungen bekannt?

Wird der gesundheitsgerechte Umgang mit schweren Lasten geübt? § 2 LasthandhabV
Führen Sie einen Nachweis über die durchgeführten Unterweisungen?
  • Inhalt, Datum, Teilnehmende, Unterschrift

  • Nachweis sollte 2 Jahre aufbewahrt werden.

§ 4 DGUV Vorschrift 1
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001
Werden die Themen der Unterweisung umgesetzt? Überzeugen Sie sich regelmäßig von der Umsetzung.§ 15 ArbSchG
Regelmäßige Unterweisungen (Wiederholungsunterweisungen)
Führen Sie in regelmäßigen Abständen (min. 1 × jährlich) Unterweisungen durch?
  • Auffrischung bestehenden Wissens,

  • Vermitteln neuer Erkenntnisse,

  • Übungen,

  • Training zur Verbesserung der Fertigkeiten (Kfz-Sicher heitstraining, Stolperparcour)

§ 81 BetrVG
§ 14 ArbSchG
§ 4 DGUV Vorschrift 1
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001
Führen Sie bei Einführung neuer Arbeitsverfahren/Arbeitsmittel oder nach besonderen Anlässen, wie Unfällen, spezielle Unterweisungen durch? Berücksichtigen Sie auch die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.§§ 4, 7 DGUV Vorschrift 1
Abschnitt 2.3 und 2.6 DGUV Regel 100-001
Nutzen Sie die Unterweisung als Möglichkeit der Mitarbeiterführung und Motivation?
  • Motivation zum sicherheitsgerechten Arbeiten,

  • Beschäftigte und ihre Tätigkeit anerkennen,

  • schaffen von guten Voraussetzungen (Hilfsmittel, Räumlichkeiten, Vortragende)

DGUV Information 211-005
Führen Sie einen Nachweis über durchgeführte Unterweisungen?
  • Inhalt, Datum, Teilnehmende, Unterschrift,

  • Nachweis sollte 2 Jahre aufbewahrt werden

§ 4 DGUV Vorschrift 1
Abschnitt 2.3 DGUV Regel 100-001
Werden die Themen der Unterweisung umgesetzt? Überzeugen Sie sich regelmäßig von der Umsetzung.§ 15 ArbSchG