DGUV Information 208-036 - Checklisten Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

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Checklisten
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen
Handlungshilfe für Führungskräfte in Betrieben mit Kurier-, Express- und Postdienstleistungen
(DGUV Information 208-036)

Information

(bisher BGI/GUV-I 8637-1)

ccc_1986_as_1.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
ccc_1986_as_2.jpg

Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2020

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkungen
Organisation, Führung und Verantwortung1
Unterweisen und Einarbeiten2
Arbeitsmittel3
Zustellung zu Fuß, mit dem Zweirad, mit dem Kfz4
Stolpern, Rutschen, Stürzen (SRS)5
Heben, Tragen, Ziehen oder Schieben von Lasten6
Witterungsbedingungen (Organisation, Bekleidung, Persönliche Schutzausrüstung)7
Gefährdungen durch Tiere8
Menschliche Aggressionen, Übergriffe9
Literaturverzeichnis

Vorbemerkungen

Die Checklisten bieten Ihnen - insbesondere wenn Sie die Aufgaben als Führungskraft neu übernommen haben - eine Handlungshilfe, um alle erforderlichen Schritte eines zeitgemäßen und umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Ihre Beschäftigten zu organisieren und umzusetzen.

Die Gesunderhaltung Ihrer Beschäftigten ist Voraussetzung für einen ungestörten Arbeitsablauf, das Erreichen der Zielstellungen und den Erfolg des Unternehmens.

Mit den Checklisten können Sie sich einen Überblick verschaffen, welche Mindeststandards hinsichtlich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu erfüllen sind.

Die Beantwortung einer Frage mit "nein" zeigt Ihnen gegebenenfalls weiteren Handlungsbedarf. Eine Unterstützung bietet Ihnen u.a. die DGUV Information 208-035 "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Zustellen von Sendungen".

Die hier aufgeführten Checklisten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können im Einzelfall erforderlichenfalls z. B. an die örtlich vorhandenen Arbeitsbedingungen angepasst werden.

Organisatorische Hinweise auf Arbeitsmittel und Schutzkleidung/Bekleidung beziehen sich nur auf vom Arbeitgeber bereitgestellte.