DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 16.4 - 16.4 Schutzmaßnahmen

Grundsätzlich sind auch in der Pathologie die Schutzmaßnahmen der TRGS 526 zu beachten. Spezielle Schutzmaßnahmen sind in der BGW-Schrift "Sicheres Arbeiten mit chemischen Stoffen in der Pathologie - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" beschrieben.

Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen wie Formaldehyd gelten zudem besondere Regelungen gemäß GefStoffV. Erkenntnisse aus Untersuchungen in Pathologien zeigen, dass es beim Zuschneiden von Präparaten, Umfüllen von Formaldehydlösungen und Entsorgen der Asservate zu Formaldehydemissionen mit Überschreitung des AGWs kommen kann. Die Dämpfe der üblichen Lösemittel (Ethanol, 2-Propanol, Xylol) als Einzelstoffe stellen dagegen keine relevante inhalative Gefährdung dar. Die Emissionen sind durch die technischen Verfahren vergleichsweise niedrig, wodurch die Grenzwerteinhaltung für die Einzelstoffe in medizinischen Laboratorien derzeit problemlos möglich ist. Lösemittel können allerdings in der Summe bei ungünstigen betrieblichen Rahmenbedingungen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Gesamtbelastung (Formaldehyd und Lösemittel) liefern. So kann trotz Einhaltung der Einzelgrenzwerte der Summengrenzwert aller Gefahrstoffe (Bewertungsindex) überschritten werden.

Die folgenden Schutzmaßnahmen zur Expositionsreduzierung und auch die Hinweise zu Informationspflichten (Betriebsanweisung, Expositionsverzeichnis), arbeitsmedizinischer Vorsorge und Mutterschutz sind als Vorschläge zu verstehen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung den betrieblichen Belangen angepasst werden müssen.

Substitution

Folgende Ersatzlösungen prüfen:

  • Regelmäßig prüfen, ob Ersatzstoffe für CMR und sensibilisierende Stoffe verfügbar sind. Formaldehyd ist ein solcher Stoff, für den es aber in Pathologien nach derzeitigem Stand keinen Ersatzstoff gibt, der in der Praxis einsetzbar wäre. Dies liegt an den günstigen Eigenschaften von Formaldehyd im Hinblick auf die Konsistenz der Gewebeprobe, aber auch an den für die Diagnostik erforderlichen Routineprozessen, die vollständig auf Formaldehyd ausgerichtet sind.

  • Lassen sich krebserzeugende Gefahrstoffe nicht ersetzen, sollen weniger gefährliche Verwendungsformen geprüft werden, z. B. das Färbemittel Kongorot als anwendungsfertige Lösung (anwendungsfertiges Kit).

  • Automatisierte Verfahren machen Gefahrstoffe leichter beherrschbar und sind bevorzugt zu verwenden.

  • Dispenser oder andere Befüllhilfen dem offenen Abfüllen aus Vorratsgefäßen vorziehen.

  • In einigen Pathologien können aufgrund neuer Arbeitsprozesse bestimmte Arbeitsvorgänge mit Gefahrstoffexpositionen entfallen:

    • Befüllen kleiner Behälter bis ca. 100 ml entfällt, da diese fertig befüllt eingekauft werden.

    • Umfüllen von Xylol aus Entwässerungsautomaten entfällt, da bei kleinen Proben auf Xylol verzichtet wird.

Technische Schutzmaßnahmen

In Färbelaboratorien der Pathologie können geschlossene und/oder abgesaugte Automaten wie Entwässerungsautomaten, Färbeautomaten und Eindeckautomaten zur Expositionsminimierung eingesetzt werden (s. Abb. 13).

Schränke, in denen die Rückstellproben mit fixierten Organteilen aufbewahrt werden, müssen aktiv abgesaugt und passiv belüftet sein, da von einer Formaldehydemision aus undichten Probenbehältern auszugehen ist.

Der Hautkontakt kann technisch durch Hilfsmittel, wie z. B. Objektträgerhalter bei Handfärbungen, auf ein ungefährliches Maß reduziert oder vermieden werden.

ccc_1977_as_34.jpg

Abb. 13
Färbelabor einer Pathologie

Dies ist insbesondere bei Tätigkeiten mit hautresorptiven Lösemitteln wie z. B. Xylol relevant.

Bei Tätigkeiten mit dem Risiko einer Gefahrstofffreisetzung in die Luft, müssen technische Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 526 sicherstellen, dass eine Gefährdung der Beschäftigten durch diese Stoffe ausgeschlossen ist.

Absaugung an Arbeitsplätzen

ccc_1977_as_24.jpg

Abb. 14
Entsorgungsarbeitsplatz einer Pathologie mit Lochblechabsaugung und Zuluft im Deckenbereich

Werden Tätigkeiten wie Zuschneiden der Präparate, Umfüllen von Formaldehydlösung und Entsorgen der Asservate an Arbeitsplätzen ohne Absaugung durchgeführt, muss eine Grenzwertüberschreitung für Formaldehyd angenommen werden. Allenfalls bei sehr geringen Formaldehydmengen im unteren ml-Bereich und konsequenter Arbeitsplatzhygiene (s. organisatorische Schutzmaßnahmen) ist eine Grenzwerteinhaltung möglich. Absaugeinrichtungen müssen entstehende Emissionen wirksam erfassen und abführen, sodass die Grenzwerte sicher eingehalten werden und gefahrloses Arbeiten möglich ist (s. Abb. 12, 14). Die praktische Einsetzbarkeit der Systeme ist immer ausreichend zu berücksichtigen. Tabelle 8 zeigt qualitativ die Möglichkeiten ausreichender Schutzmaßnahmen in Abhängigkeit von der Tätigkeit und der Absaugung. Laborabzüge oder vergleichbare Systeme sind besser geeignet, als offene Systeme wie zum Beispiel offene Lochblech- oder Schlitzabsaugungen. Nach den vorliegenden Erfahrungen hängt die Wirksamkeit der Absaugung insbesondere vom Absaugvolumenstrom und von der Absauggeometrie am Arbeitsplatz ab.

Eine günstige Zuluftführung kann die Absaugung unterstützen und die Gefahrstoffe aus dem Atembereich der Beschäftigten fernhalten. Dies gilt auch für Arbeitsplätze zum Beispiel zur Entsorgung der Formaldehydlösung beziehungsweise der Präparate, zur Reinigung der Probenbehälter und zum Befüllen von Behältern (Probenbehälter, Vorratsbehälter). Mit hohem Absaugvolumenstrom ab circa 500 m3/h und m2 Absaugfläche ist auch bei offenen Absaugungen (z. B. Lochblechabsaugung) eine Grenzwerteinhaltung erreichbar. Halb offene Absaugungen wie Laborabzüge oder Einhausungen mit vergleichbarer Wirksamkeit lassen eine Grenzwerteinhaltung erwarten. Für beide Absaugarten gilt: Alle Gefahrstoffemissionen verursacht durch Tätigkeiten bzw. weitere Emissionsquellen müssen von der Absaugung ausreichend erfasst werden. Ein Laborabzug muss nicht zwingend nach einem Laborstandard der chemischen Industrie ausgelegt sein (z. B. nach DIN EN 14175), da bei den Tätigkeiten in Pathologien keine unkontrollierten oder expansiven Reaktionen mit Ausbruchgefahr von Gefahrstoffen zu erwarten sind. Entscheidend ist die wirksame Erfassung und Abführung der emittierten Stoffe.

Eine Luftrückführung ist für Formaldehyd nur gestattet, wenn sichergestellt ist, dass Formaldehyddämpfe umfassend abgeschieden werden, das heißt, dass kein nennenswerter Beitrag zur Grundbelastung entsteht und zurückgeführtes Formaldehyd aus dem Atembereich Beschäftigter ferngehalten wird. Von nicht mehr nennenswert kann zum Beispiel gesprochen werden, wenn die Formaldehydkonzentration in der zurückgeführten Luft weniger als 10% des AGWs beträgt.

Die Herstellerfirma der Absauganlage soll nachweisen und bestätigen, dass ihr System im eingebauten Zustand ausreichende Schutzbedingungen gewährleistet.

Tabelle 8
Qualitative Einschätzung der inhalativen Formaldehydexposition in Abhängigkeit von der Tätigkeit und der Absaugung

TätigkeitArt der Absaugung
Keine AbsaugungOffene Absaugung ohne gerichtete ZuluftOffene Absaugung mit gerichteter ZuluftLaborabzug oder vergleichbare Absaugung
Zuschneidenccc_1977_as_14.jpgccc_1977_as_3.jpgccc_1977_as_26.jpgccc_1977_as_26.jpg
Einkapseln (Biopsien)ccc_1977_as_3.jpgccc_1977_as_3.jpgccc_1977_as_26.jpgccc_1977_as_26.jpg
Umfüllen 4%-ige Formaldehydlösungccc_1977_as_14.jpgccc_1977_as_3.jpgccc_1977_as_3.jpgccc_1977_as_26.jpg
Entsorgen Asservateccc_1977_as_14.jpgccc_1977_as_3.jpgccc_1977_as_3.jpgccc_1977_as_26.jpg

Rot: Grenzwertüberschreitung wahrscheinlich

Gelb: Grenzwerteinhaltung möglich

Grün: Grenzwerteinhaltung wahrscheinlich

Quellen: Wegscheider, Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft 2003 und 2020; Wegscheider et. al. Ergo-Med 2008

Raumlüftung

Zusätzlich zu Absaugmaßnahmen an Arbeitsplätzen mit Emissionsquellen ist für eine wirksame Raumlüftung zu sorgen. Die TRGS 526 nennt einen flächenspezifischen Luftvolumenstrom von 25 m3/h und m2 Laborfläche. Dies entspricht einem circa zehnfachen Luftwechsel bei 2,5 m Deckenhöhe. Der tatsächlich erforderliche Luftvolumenstrom kann nach TRGS 526 davon abweichen. Entscheidend ist das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Die Abluft in einem Raum kann über die Absaugung oder einen Laborabzug geführt werden. Die Zuluft sollte so geführt werden, dass Gefahrstoffe vom Atembereich der Beschäftigten ferngehalten werden. Dies gilt auch, wenn zum Beispiel bei passiver Zuluft Fenster und Türen geschlossen werden.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Behälter mit Lösemitteln oder Formaldehydlösung abdecken, solange sie nicht gebraucht werden, damit ein Abdampfen in die Raumluft vermieden wird. Beim Öffnen sollen die Deckel langsam und nur soweit wie unbedingt nötig möglichst weggeschoben und nicht abgehoben werden.

  • Bei den Tätigkeiten mit Formaldehyd ist die Arbeitshygiene wesentlich für die Exposition am Arbeitsplatz. Dabei sind offene Emissionsflächen wie z. B. Flüssigkeitspfützen oder großflächig anhaftende Formaldehydlösung zu vermeiden:

    • Behälter mit Formaldehydlösung nur im Abzug oder an einem Arbeitsplatz mit vergleichbar wirksamer Absaugung leeren/füllen.

    • Formaldehydlösung in spezielle, möglichst abgesaugte Öffnungen ausgießen. Alternativ, z. B. wenn keine Abgießvorrichtungen vorhanden sind, in kleinere Sammelbehälter ausgießen. Sammelbehälter an einem Arbeitsplatz mit ausreichender Absaugung bzw. Lüftung in einen größeren Entsorgungsbehälter leeren.

    • Große Präparate, etwa ab Größe des Uterus, vor dem Zuschneiden ausreichend unter fließendem Wasser abspülen.

    • Die Arbeitsfläche durch Abwischen mit Zellstofftüchern möglichst trocken halten, Flüssigkeitspfützen vermeiden.

    • Formaldehydgetränkte Zellstofftücher und entleerte Probenbehälter in möglichst abgesaugte Abfallbehälter werfen.

    • Entleerte Probenbehälter vor dem Abwerfen möglichst verschließen.

    • Mit Formaldehyd verunreinigte Materialien (z. B. Umfülltrichter, entleerte offene Probenbehälter) nur im Wirkungsbereich einer Absaugung lagern und möglichst zeitnah vollständig von Formaldehydresten reinigen. Effektive Reinigung kann erfolgen, indem die Materialien in (desinfizierende) Reinigungsflüssigkeit eingetaucht werden und dort mehrere Stunden verbleiben. Erst danach die Materialien zum Beispiel in Spülmaschinen vollständig reinigen.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz

Wenn reizende oder ätzende Flüssigkeit verspritzen kann, zum Beispiel bei Umfülltätigkeiten oder bei der Gefahr von Glasbruch, eine geeignete Schutzbrille, zum Beispiel eine dicht schließende Korbbrille oder ein Visier verwenden. Dies gilt auch aus Infektionsschutzgründen, sofern eine Aerosolbildung oder ein Verspritzen von Blut oder Körperflüssigkeiten möglich ist, zum Beispiel bei bestimmten Präparaten beim Zuschneiden. Auch an benachbarten Arbeitsplätzen ist Augenschutz zu benutzen, wenn mit Spritzern zu rechnen ist.

Handschutz

Konkrete Beispiele für die Auswahl und den Einsatz von Handschutz sind:

  • Bei Tätigkeiten mit Formaldehyd, z. B. am Zuschneideplatz, sind grundsätzlich Chemikalienschutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk geeignet. Diese können als Handschuhe für den mehrmaligen Einsatz oder als Einmalhandschuhe erworben werden. Die Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk bieten einen höheren Tragekomfort und ein besseres Tastempfinden. Wegen der geringen Materialstärke können Gefahrstoffe das Handschuhmaterial jedoch schneller durchdringen. Es muss daher geprüft werden, in welchen Abständen die Handschuhe zu wechseln sind. Medizinische Einmalhandschuhe aus Latex sind für die Tätigkeiten in der Pathologie nicht geeignet.

  • Sofern der Hautkontakt bei Tätigkeiten mit Xylol oder beim Färben nicht durch technische Maßnahmen oder durch die Verwendung von Hilfsmitteln minimiert wird, sind grundsätzlich Handschuhe zu verwenden. Für gröbere Arbeiten mit Xylol, wie das Umfüllen von größeren Lösemittelmengen, sind dickwandige Handschuhe zum Beispiel aus Nitrilkautschuk in 0,5 mm Schichtdicke geeignet. Sehr feine Arbeiten, wie manuelles Eindecken, sind nur mit dünnwandigen Handschuhen möglich. Diese bieten aber häufig keinen ausreichenden Schutz gegenüber Xylol. Bei sehr kurzem, geringfügigem Fingerkuppenkontakt, ist daher ein Verzicht auf Handschuhe möglich, wenn die Finger nach Kontakt sofort gereinigt werden. Kleinste verbleibende Xylolrückstände verdampfen schnell von der Hautoberfläche. Dringt Xylol jedoch in das Handschuhmaterial ein, verdampft es nicht und kann über die Haut aufgenommen werden (Bemerkung H gemäß TRGS 900).

  • Werden Schutzhandschuhe gegen Schnittverletzungen getragen, z. B. Handschuhe aus Kevlar oder Spectra-Faser, dann sind darüber noch flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe zu ziehen.

Atemschutz

Das Verwenden von Atemschutz kann für kurzzeitige Tätigkeiten zum Beispiel beim Verwerfen von Asservaten erforderlich sein. Bei der Auswahl eines geeigneten Filters kann der Arbeitgeber die DGUV Regel 112-190 heranziehen und sich durch Produkthersteller (z. B. Angaben im Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 8) oder Anbieter von Atemschutzgeräten beraten lassen. Geeignet ist zum Beispiel bei einer Formaldehydexposition Atemschutz mit dem Filtertyp B. Als anwenderfreundlich haben sich gebläseunterstützte Atemschutzhauben erwiesen (Gebläsefiltergeräte).