DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 15.3 - 15.3 Gefährdung

Säuren und Laugen wirken konzentrationsabhängig lokal reizend oder stark ätzend, wenn sie auf die Haut oder in die Augen gelangen. Eine besondere Gefahr stellt reine Flusssäure dar, da sie rasch die Haut durchdringt und tiefere Gewebeschichten zerstört. Dies macht sich oft erst Stunden nach der Einwirkung bemerkbar. In Zahnarztpraxen wird sie in Konzentrationen bis zu fünf Prozent eingesetzt. In diesem Konzentrationsbereich sind folgende H-Sätze zu beachten: H301 Giftig bei Verschlucken, H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt, H331 Giftig bei Einatmen, H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden und EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege. Zudem besteht die Gefahr der Hautresorption. Phosphorsäure wird in Konzentrationen zwischen 15 und 37 Prozent eingesetzt. Bei Konzentrationen oberhalb von 25 Prozent sind folgende H-Sätze zu beachten: H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein, H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.Gefährdungen sind beim Umfüllen und beim versehentlichen Verschütten oder Verspritzen von Säuren und Laugen möglich.