DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 13.6 - 13.6 Hinweise zum Einsatz von Schwangeren und Stillenden

Eine ungeschützte Exposition gegenüber Arzneimitteln mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften ist nicht zulässig. So dürfen etwa Schwangere nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie Arzneimitteln mit CMR-Eigenschaften wie zum Beispiel Zytostatika ausgesetzt sind. Dies gilt gemäß TRGS 525 auch für Tätigkeiten mit Erbrochenem nach oraler CMR-Arzneimittelgabe und mit Urin oder Stuhl bei Hochdosistherapie.