DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 5.3 - 5.3 Brand- und Explosionsgefährdung

Hinweise zur Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdung geben die TRGS 720, 721, 722 und 800. Brände und Explosionen können in Einrichtungen des Gesundheitswesens vor allem durch entzündbare Gase (H220, H221), Aerosole (H222, H223), Dämpfe oder Flüssigkeiten (H224, H225, H226) und Stoffe mit brandfördernden oder oxidierenden Eigenschaften verursacht werden. Physikalisch-chemische Gefährdungen können beispielsweise bei großflächigen Stoffverteilungen (z. B. Versprühen, Streichen, Tränken), beim Öffnen von dicht verschlossenen Behältern (Überdruck) oder bei Ab- und Umfüllvorgängen entstehen. Bei der Beurteilung der Brand- und Explosionsgefährdung müssen insbesondere folgende Eigenschaften berücksichtigt werden: Flammpunkt, Entzündbarkeit, obere/untere Explosionsgrenze, Dampfdruck, Selbstentzündungstemperatur (s. Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 9). Zudem sind mögliche Zündquellen zu ermitteln und die Gefährdung zu dokumentieren.

  • Gase: Die Entzündbarkeit von Gasen ist vom Gasanteil im Gas-Luft-Gemisch abhängig. Die untere Explosionsgrenze (UEG) ist die niedrigste Gaskonzentration, bei der eine Entzündung und eine selbstständige Flammenausbreitung beobachtet wird. Die obere Explosionsgrenze (OEG) ist die höchste Gaskonzentration, bei der gerade noch eine Entzündung und eine selbständige Flammenausbreitung beobachtet wird. Weitere Hinweise zur Beurteilung der Gefährdungen, die von Gasen ausgehen, beschreibt die TRGS 407.

  • Flüssigkeiten/Dämpfe: Bei entzündbaren flüssigen Stoffen (z. B. alkoholische Desinfektionsmittel) hängt die Gefährlichkeit im Wesentlichen vom Flammpunkt ab (s. Kap. 19). Je niedriger der Flammpunkt ist, desto eher bilden sich brennbare Dämpfe. Dieser ist eine experimentell ermittelte Temperatur, bei der die Atmosphäre oberhalb einer Flüssigkeit entzündet werden kann. Der untere Explosionspunkt (UEP) bzw. obere Explosionspunkt (OEP) einer entzündbaren Flüssigkeit ist die Temperatur, bei der die Konzentration des gesättigten Dampfes im Gemisch mit Luft die untere bzw. obere Explosionsgrenze (UEG bzw. OEG) erreicht.