DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Anhang 7 - Beispiel für ein betriebliches Gefahrstoffverzeichnis (Auszug)

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Blau: Spalten mit Pflichtangaben nach Gefahrstoffverordnung

Weiß: Spalten, die sinnvolle Ergänzungen darstellen.

  1. 1

    nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bzw. CLP-Verordnung

  2. 2

    Grenzwerte und Bemerkungen nach TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)". Ist kein AGW vorhanden, sind ggf. andere geeignete Beurteilungsmaßstäbe nach TRGS 402 aufzuführen (Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen, Werte aus TRGSen).

    H: hautresorptiv

    X: Kanzerogener Stoff der Kat. 1A/1B. Bei Tätigkeiten mit diesem Gefahrstoff ist zusätzlich § 10 Gefahrstoffverordnung zu beachten.

    Y: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden.

    Z: Ein Risiko der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden.

  3. 3

    Die CAS-Registrierungsnummer (CAS = Chemical Abstracts Service) ist ein internationaler Bezeichnungsstandard für chemische Stoffe. Sie dient der eindeutigen Identifikation chemischer Stoffe.