DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Anhang 6 - Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung

Die Checkliste fasst wesentliche Fragen zur Gefährdungsbeurteilung zusammen und gibt Orientierung, in welchen Kapiteln der Schrift sich weiterführende Angaben befinden (s. Kapitel 3).

Nr.FrageKapitel
1Sind die an der Gefährdungsbeurteilung beteiligten und für die Durchführung verantwortlichen Personen bestimmt und für die Aufgabe geeignet?1
2Ist festgestellt, welche Gefahrstoffe im jeweiligen Arbeitsbereich verwendet werden, entstehen oder freigesetzt werden? 2, 4, 10-23
3Sind sicherheitsrelevante Stoffinformationen von den Lieferfirmen (z. B. Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter) beschafft?4
4Sind gefährdungsrelevante Angaben zur Verwendung bei der konkreten Tätigkeit im Betrieb erhoben (z. B. Arbeitsmittel, Dauer und Häufigkeit des Einsatzes, Ausmaß Hautkontakt, Schutzmaßnahmen und deren Wirksamkeit, Schlussfolgerungen aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge)?4
5Sind mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen aus Sicht der Beschäftigten erhoben?4
6Ist ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt?4
7Ist recherchiert, welche branchen- oder tätigkeitsspezifischen Handlungsempfehlungen als Hilfen zur Beurteilung der Gefährdung herangezogen werden können?4, 10-23
8Sind die inhalativen, dermalen und physikalisch-chemischen Gefährdungen beurteilt?5, 10-23
9Sind Substitutionsmöglichkeiten geprüft und ist das Ergebnis dokumentiert?6, 10-23
10Sind Schutzmaßnahmen, auch für besonders Schutzbedürftige, festgelegt und sind sie umgesetzt?6, 7, 9, 10-23
11Wird die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen regelmäßig überprüft und ggf. angepasst?6
12Ist festgestellt, ob in bestimmten Arbeitsbereichen arbeitsmedizinische Maßnahmen oder Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sind und werden sie umgesetzt?8, 10-23
13Ist die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert?3
14Sind Betriebsanweisungen erstellt?7, 10-23
15Werden Unterweisungen durchgeführt und sind sie dokumentiert?7