DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 13 - 13 Arzneimittel

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Abb. 8
Bereitgestellte Fertigarzneimittel in der Apotheke

Arzneimittel werden in gesundheitsdienstlichen Einrichtungen auf unterschiedliche Art und Weise von den Beschäftigten eingesetzt. Insbesondere bei den nachfolgenden Tätigkeiten kann es zum Kontakt mit Arzneimitteln kommen:

  • Herstellen von Fertigarzneimitteln (Kapseln, Salben etc.) und Infusionen, Injektionen aus (pulverförmigen) Reinstoffen

  • Teilen bzw. Mörsern von Tabletten (z. B. für Patienten und Patientinnen mit Schluckbeschwerden)

  • Vorbereiten und Verabreichen von Lösungen aller Art (Infusionen, Injektionen, Tropfen, Inhalate etc.), insbesondere bei der Verarbeitung pulverförmiger Ausgangsstoffe (z. B. zur Herstellung von Trockensäften) und beim Wechseln, Entlüften, Entfernen von Infusions-systemen

  • Ausblistern und Gabe von nicht überzogenen Tabletten

  • Auftragen von Salben, Gelen, Tinkturen, Lösungen, Pudersprays, Salbensprays

  • Anwenden von Inhalaten

  • Auspacken und Aufbringen transdermaler Pflaster

  • Reinigen von Gefäßen (z. B. nach dem Mörsern, nach Inhalationen etc.)