DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt B - B KUNSTSTOFFVERBÄNDE

Kunststoffverbände (Castverbände) kommen in der Medizin als Alternative zu Gipsverbänden zur Ruhigstellung von Gliedmaßen z. B. bei Knochenbruchbehandlungen vermehrt zum Einsatz. Das dehnbare Trägergewebe besteht aus Glasfasern oder Polyester und ist mit einem Kunststoffharz beschichtet, das durch Luftfeuchtigkeit oder Wasser aktiviert wird. Der Verband wird direkt aus der Verpackung angelegt und härtet innerhalb von 30 Minuten durch Luftfeuchte aus. Der Aushärtevorgang kann durch Befeuchten mit Wasser beschleunigt werden. Die Verbände enthalten monomere Isocyanate, die beim Anlegen vor der Aushärtung freigesetzt und über die Haut und die Atemwege aufgenommen werden können. Monomere Isocyanate sind sehr wirksame Allergene und können Allergien beim Pflegepersonal auslösen. In diesem Zusammenhang wesentlich sind Diphenylmethan-diisocyanate (MDI). Ihnen sind mehrere gefährliche Eigenschaften zuzuordnen, beispielhaft 4,4-MDI (Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat) (Quelle: GESTIS-Stoffdatenbank):

  • Kann allergische Hautreaktionen und bei Einatmen Allergien und asthmaartige Symptome verursachen (H317, H334).

  • Verursacht Haut-, Augen- und Atemwegsreizungen (H315, H319, H335).

  • Kann vermutlich Krebs erzeugen (H351).

  • Gesundheitsschädlich bei Einatmen (H332).

  • Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373).

Ausgehärtete Kunststoffe enthalten polymere Isocyanate, die unter normalen Umgebungsbedingungen nicht freigesetzt werden.

Üblicherweise verwendete Kunststoffverbände enthalten zwischen zwei und vier Massenprozent reaktiver Isocyanat-Gruppen, zusammensetzt aus monomeren und polymeren MDI. Messtechnische Untersuchungen der BGW haben gezeigt, dass bei geringer Lüftung und zwei parallel angelegten Castverbänden an einem Arbeitsplatz (worst case) über die Applikationsdauer von 15 Minuten Konzentrationen für 4,4'-MDI von maximal 0,00032 mg/m3 in der Atemluft der Beschäftigten auftraten. Diese Konzentration lag unter einem Prozent des AGWs von 0,05 mg/m3. Der AGW ist vorrangig ein Schwellenwert zum Schutz gegen die Augen- und Atemwegsreizungen. Ob die gefundenen Spurenkonzentrationen eine Relevanz bezüglich der atemwegsensibilisierenden Wirkung von 4,4'-MDI haben, kann durch die Konzentrationsmessungen nicht beurteilt werden. Eine arbeitsmedizinisch-toxikologische Einschätzung für die Festlegung eines Schwellenwerts zum Schutz gegen allergische oder krebserzeugende Wirkungen gibt es derzeit noch nicht. Gegen die dermale Belastung sind geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden. TRGS 430 "Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen" enthält hierzu Hinweise. Einige Herstellerfirmen empfehlen Untersuchungshandschuhe aus Nitril.