DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 23.1 - 23.1 Gefährdung

Die beiden Komponenten der Knochenzemente enthalten jeweils Bestandteile mit gefährlichen Stoffeigenschaften. Methylmethacrylat ist der Hauptbestandteil der Monomerflüssigkeit. Dibenzoylperoxid ist in sehr geringer Konzentration als Radikalstarter enthalten. Die gefährlichen Eigenschaften der Inhaltsstoffe sind in Kapitel 15 A beschrieben.

Gefährdungen sind durch dermale und inhalative Exposition gegenüber der reinen Monomerflüssigkeit sowie unausgehärtetem Polymerisat und dessen Stäube möglich. Bei der Revision von Knochenzementprodukten können zudem während der Entfernung des Knochenzementes Stäube und Rauchgase entstehen.