DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 10.2 - 10.2 Allergene in Schutzhandschuhen

Bei der Herstellung von medizinischen Einmalhandschuhen und Chemikalienschutzhandschuhen aus Elastomeren werden neben dem Grundmaterial wie Latex oder Nitrilkautschuk verschiedene Zusatzstoffe wie Vulkanisationsbeschleuniger, Alterungsschutzmittel, Antioxidantien, Farbpigmente eingesetzt, die zu Sensibilisierungen führen können.

Schutzhandschuhe aus PVC (Thermoplasten) können eine mögliche Alternative zu Schutzhandschuhen aus Elastomeren darstellen. Auch diese sind aber nicht immer frei von möglichen Allergenen wie Weichmachern (Phthalate), Antioxidantien und Farbstoffen. Sie kommen im Gesundheitsdienst als medizinische Einmalhandschuhe, jedoch nur selten als Chemikalienschutzhandschuhe zum Einsatz.

Die folgende Tabelle führt Beispiele für Hauptgruppen von Allergenen in Schutzhandschuhen auf. Eine detaillierte Auflistung der Allergene findet sich in der Allergenliste der BG BAU (www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/weitere-themen/allergene-in-schutzhandschuhen/allergenliste).

Tabelle 5
Allergene in Schutzhandschuhen

Anwendungsbereich der AllergeneStoffe/Stoffgruppen
Vulkanisationsbeschleuniger (Akzeleratoren) in elastomeren Schutzhandschuhen
  • Thiurame

  • Dithiocarbamate

  • Thioharnstoffe

  • Mercaptobenzothiazol und Derivate

  • 1,3-Diphenylguanidin

  • Hexamethylentetramin

Alterungsschutzmittel, Antioxidantien, Hilfsstoffe
  • Mercaptobenzimidazol

  • p-Phenylendiamin-Derivate

  • HN-Cyclohexylthiophthalimid

Quelle: BG BAU, GISBAU Allergenliste

Auch Latexproteine können Allergien verursachen. Sie können durch Kontakt mit der Haut und den Atemwegen aufgenommen werden. Das Allergierisiko steigt mit zunehmender Proteinkonzentration im Handschuh. Gepuderte Latexhandschuhe sind besonders gefährdend, weil sich die Proteine am Puder anlagern. Beim An- und Ausziehen der Handschuhe wird der Puder aufgewirbelt und so können die Allergieauslöser auf die Schleimhäute und in die Atemwege gelangen. Deshalb dürfen gepuderte Latexhandschuhen in Deutschland nicht verwendet werden.

Im gesamten medizinischen Bereich gilt:

  • Keine gepuderten Latexhandschuhe verwenden

  • Der Latexgehalt der medizinischen Schutzhandschuhe darf 30 µg Protein/g Handschuhmaterial nicht überschreiten.