Abschnitt 22.1 - 22.1 Gefährdung
Die Gefährdung durch bei der Moxibustion entstehende Rauchgase ist vergleichbar mit der Gefährdung durch chirurgische Rauchgase (s. Kap. 21). Allein die Infektionsgefährdung entfällt, da Kräuter und keine menschlichen oder tierischen Gewebe verbrannt werden.