DGUV Information 213-032 - Gefahrstoffe im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 20.1 - 20.1 Gefährdung

Bei Tätigkeiten mit tiefkalt verflüssigten Gasen wie zum Beispiel flüssigem Stickstoff oder Kohlendioxid besteht neben der Gefahr von Kaltverbrennungen durch Verspritzen auch akute Erstickungsgefahr durch das verdampfende Gas. Ein Liter flüssiger Stickstoff entspannt sich bei Raumtemperatur zu 700 Liter gasförmigem Stickstoff und ein Kilogramm Trockeneis zu circa 0,5 m3 gasförmigem Kohlendioxid. Eine zusätzliche Gefahr besteht in schlecht belüfteten Räumen, wenn verdampfendes Gas schleichend austritt. Bei Kohlendioxid-versorgten Brutschränken ist ebenfalls mit möglichem Gasaustritt zu rechnen.

Lachgas oxidiert heftig organische Stoffe. Auf heißen Oberflächen zersetzt es sich und wirkt dadurch brandfördernd.

Bei erhöhter Sauerstoffkonzentration besteht eine erhöhte Brandgefahr. Es ändert sich das Brennverhalten von Stoffen. Jede Verbrennung wird um ein Vielfaches schneller und heißer (Gefahr offener Flammen, heißer Oberflächen). Öle und Fette können sich selbst entzünden. Dafür reicht der Kontakt mit öligen oder fettigen Händen aus.

Eine Gefährdung besteht auch durch den möglichen Zerknall von Druckgasflaschen bei Bränden.